• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (32)

… nach Jahr

  • 2025 (2)
  • 2024 (2)
  • 2023 (5)
  • 2022 (4)
  • 2021 (1)
  • 2020 (3)
  • 2019 (2)
  • 2018 (1)
  • 2017 (1)
  • 2016 (3)
  • 2015 (1)
  • 2014 (2)
  • 2011 (1)
  • 2009 (1)
  • 2007 (1)
  • 2006 (1)
  • 2004 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (32)

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

32 Treffer, Seite 3 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24 Anzeigen


    Lieferung: 06/24
    …für die Richtigkeit und Aktualität der Seiten erlassen werden. 3Es kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe… …, Abs. 1 Nr. 14b eingefügt und Abs. 1a Nr. 7 und 8 neu gefasst durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für… …Geschäftsbereich, jeweils unter Angabe der Tatsachen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen… …Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben wesentlich sind, und des Ergebnisses der Beurteilung dieser Kriterien durch das anzeigende Institut… …für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind; neue Tatsachen, die sich auf die ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen… …aufgefordert wurde, handelt, die Informationen, die für einen Vergleich der Vergütungstrends und -praktiken im Sinne des Artikels 75 Absatz 1 der Richtlinie… …, die für eine aggregierte Veröffentlichung durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde erforderlich sind; für Kreditinstitute nach KWG, Erg.-Lfg. 4/24… …einzureichen. (1c) Ein CRR-Kreditinstitut, das einen Beschluss über die Billigung eines höheren Höchstwerts für die variable Vergütung nach § 25a Absatz 5 Satz 5… …gefasst hat, hat der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Bundesbank zweijährlich die Informationen anzuzeigen, die für die Zwecke des Artikels 94 Absatz 1… …ist oder das von der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank dazu aufgefordert wurde, hat der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Bundesbank…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 03/25
    …ist. In diesen Fällen konnte allerdings das BAKred (jetzt „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“; s. § 1 Abs. 5 und Anm. dort) schon damals… …mit Zustimmung der Bundesanstalt für diese Zwecke das Verfahren nach Absatz 4 nutzen, wenn die Heranziehung des Konzernabschlusses im Einzelfall… …Abs. 1 Satz 1 und § 10a Abs. 7 Satz 1 bzw. aktuell auch entsprechende der CRR) auf konsolidierter Basis von der Bundesanstalt für… …12 auszuüben, gelten hierbei als Institute im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 4 Abweichend von Satz 2 kann die Bundesanstalt… …Bundesanstalt das übergeordnete Unternehmen der Gruppe. 6 Ist das übergeordnete Unternehmen ein Kreditinstitut, das ausschließlich über eine Erlaubnis verfügt… …12 auszuüben, gelten hierbei als Institute im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 5 Die Bundesanstalt hat gegenüber einem… …werden darf. 6 Die Sätze 1 bis 6 gelten entsprechend für eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe, wenn die… …kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der… …Deutschen Bundesbank ergeht. 3 Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute anzuhören. (8) 1 Das übergeordnete Unternehmen ist für… …a, b, e bis g und Absatz 2 bis 5 sowie der Artikel 430a und 430b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf Einzelinstitutsebene freigestellt. (10) Für die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 08/22
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – übertragen. Allerdings ist der BaFin gleichzeitig die Maßgabe aufzugeben, dass deren Rechtsverordnung im… …, Komplexität und Risikogehalt eine Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften… …Auslagerungsunternehmen führen. 2 Das Institut bleibt bei einer Auslagerung für die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. (3)… …1 Durch die Auslagerung darf die Bundesanstalt an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht gehindert werden; ihre Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie… …Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittstaat durch geeignete Vorkehrungen gewährleistet werden. 2 Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung der Aufgaben der… …Auslagerungsunternehmen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennt, an den Bekanntgaben und Zustellungen durch die Bundesanstalt bewirkt werden können. (4) 1… …Sind bei Auslagerungen die Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der Bundesanstalt beeinträchtigt, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen… …treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. 2 Die Befugnisse der Bundesanstalt nach § 25a Absatz 2 Satz 2 bleiben… …unberührt. (4a) Die Bundesanstalt kann auch unmittelbar gegenüber Auslagerungsunternehmen, auf die wesentliche Aktivitäten und Prozesse im KWG, Erg.-Lfg. 8/22… …durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. 3…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 14 Millionenkredite


    Lieferung: 08/20
    …Kreditmeldungen erhalten aber auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank einen zeitnahen Einblick in die Kreditengagements… …. Befreiung von der Anzeigepflicht Gemäß § 2 Abs. 4 kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einzelfall bestimmen, dass auf ein Institut § 14… …der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) geändert wurde. Ziel der Neuordnung war es also… …Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger und Bundesanstalt für Arbeit siehe die Erläuterungen in den Anmerkungen 12 bis 17 und 24 bis 29 zu § 2. Nicht zur… …KWG – Kommentar 115 § 14 § 14 Millionenkredite (1) 1 Kreditinstitute, CRR-Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung im Sinne des Anhangs I Nummer 3… …Rechtsverordnung nach § 22 zu regeln. 2 Übergeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a haben zugleich für die gruppenangehörigen Unternehmen deren Kreditnehmer im… …Informationen über die prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit im Sinne der Artikel 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für diesen Kreditnehmer, soweit… …Satz 4 auch im Wege der elektronischen Datenübertragung durchführen. 7 Einzelheiten des Verfahrens regelt die Rechtsverordnung nach § 22. 8 Soweit es für… …zuständige Stelle bei jeder Datenübertragung den Zeitpunkt, die übertragenen Daten und die beteiligten Stellen. 12 Eine Verarbeitung der Protokolldaten für… …Deutsche Bundesbank darf im Einvernehmen mit der Bundesanstalt nach Maßgabe der allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften ausländischen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und


    Lieferung: 06/23
    …entsprechend. (3) 1 Die Bundesanstalt kann nach Maßgabe des Artikels 28 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 die Zuständigkeit für die Beaufsichtigung eines… …KWG – Kommentar 115 § 8c § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte… …Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute (1) 1 Die Bundesanstalt kann von der Beaufsichtigung einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischten… …Wirtschaftsraums übertragen, 1. wenn die Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt im Hinblick auf die betreffenden Institute und die Bedeutung ihrer… …Wirtschaftsraums auf zusammengefasster Basis gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigt werden. 2 Die Bundesanstalt stellt in diesen Fällen das… …sind über den Abschluss und den Inhalt entsprechender Vereinbarungen zu unterrichten. (2) 1 Übernimmt die Bundesanstalt auf Grund einer Übereinkunft mit… …Instituts, für dessen Zulassung sie zuständig ist, widerruflich auf eine andere zuständige Stelle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen, wenn… …das Institut Tochterunternehmen eines Instituts ist, für dessen Zulassung und Beaufsichtigung diese zuständige Stelle nach Maßgabe der Verordnung (EU)… …S. 2518 ff.) – Kza 599–600. Redaktionell geändert durch Art. 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (BGBl… …. 1 S. 4) ...................... 18–19 Übernahme der Zuständigkeit für die konsolidierte Beaufsichtigung (Abs. 2)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu §§ 10 ff.


    Lieferung: 05/14
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zufallende Aufgabe der Ausfüllung der Regelungsbereiche der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zufällt. Diese… …Wirkung zum 01.01.2014 haben die bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften für alle, dem Anwendungsbereich des KWG unterfallenden Institute eine… …1962 einordnen will. 2 Ausgangspunkt für diese Veränderungen war hier, wie in vielen vergleichbaren Regelungsbereichen des Bankenaufsichtsrechts auch… …, die Krise an den internationalen Finanzmärkten im Allgemeinen und die darauf antwortende Reaktion des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht im… …Committee will promote more forward-looking provisions based on expected losses.” 1 ) 1 ) Vgl. dazu Presseerklärung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht… …framework for more resilient banks and banking systems“ 1 3 ) hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seiner Ankündigung aus September 2009 nur knapp 15… …2013 maßgeblichen Bankenrichtlinie 2006/48/EG und der Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG als CRD dar. Die römische Nummerierung steht dabei für die im… …Institute als Rechtsanwender. Um die Vorgaben der Richtlinie für die betroffenen Institute verbindlich werden zu lassen, bedarf es noch eines nationalen… …Transformationsaktes, während dieser für die europäische Rechtsverordnung entbehrlich ist. Diese gilt mithin unmittelbar gegenüber den Normadressaten. 5 II… …Eigenkapitals ausschließlich in § 10 KWG fanden, nunmehr seit 01.01.2014 ein Nebeneinander verschiedener für die Normadressaten relevanter Rechtsquellen existiert…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 11 Liquidität


    Lieferung: 02/22
    …Mindestvorgaben 26 Vgl. EBA, Single Rulebook Q&A, Question ID 2013_22, 03. 07. 2013. 27 Vgl. u. a. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jahresbericht… …Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung anzuknüpfen. 4 Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen… …zu hören. (2) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten über die in der Rechtsverordnung nach Absatz… …nicht gesichert ist. (3) 1 Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten, Institutsgruppen… …könnte. 2 Die Bundesanstalt beachtet dabei die in Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Erwägungsgründe. 3… …Die Bundesanstalt kann darüber hinaus auch die Fristentransformation einschränken. 4 § 10a Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. (4) Die Bundesanstalt kann… …des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der… …11 Abs. 2 KWG) .................. 34–36 Über die CRR hinausgehende Anforderungen (§ 11 Abs. 3 KWG) .......... 37–48 Erwägungsgründe für spezifischen… …erlassen wurde. § 11 Abs. 2 KWG regelt die Festsetzung von über die in der Liquiditätsverordnung hinausgehenden Anforderungen für die Fälle, in denen ohne… …deutschen Liquiditätsnormen getreten sind. Die o. g. deutsche Generalnorm zur Liquidität in § 11 Abs. 1 S. 1 KWG gilt (abgesehen von Ausnahmen für einzelne…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu § 11


    Lieferung: 08/18
    …und des Rates, ABl. L 191/1. 28 Vgl. u. a. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jahresbericht 2005, Vorwort, S. 3. 29 Die MaRisk wurden 2005… …Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung anzuknüpfen. 4 Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen… …zu hören. (2) Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten über die in der Rechtsverordnung nach Absatz… …nicht gesichert ist. (3) 1 Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Liquidität im Einzelfall gegenüber Instituten, Institutsgruppen… …ausgesetzt sein könnte. 2 Die Bundesanstalt beachtet dabei die in Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten… …Erwägungsgründe. 3 Die Bundesanstalt kann darüber hinaus auch die Fristentransformation einschränken. 4 § 10a Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. (4) Die Bundesanstalt… …des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der… ….......... 37–48 Erwägungsgründe für spezifischen Liquiditätsanforderungen (§ 11 Abs. 3 S. 1 und 2 KWG)… …Legaldefinition des Begriffs Liquidität wurde 2007 ergänzt (vgl. Rn. 27). Die o. a. Generalnorm zur Liquidität gilt weiterhin für fast alle deutschen Institute… …, auch für diejenigen Institute, die Teil 6 („Liquidität“) der CRR unterliegen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich dieser Generalnorm sind lediglich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 09/23
    …Bundesanstalt für ihren Zuständigkeitsbereich gewährleistet; erforderliche Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren; § 257 Absatz 4 des… …Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA- Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) vom 23. 12. 2016 (BGBl. I S. 3171). KWG, Erg.-Lfg… …2016 wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung… …KWG – Kommentar 115 § 25a § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung (1) 1 Ein Institut muss… …betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. 2 Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts verantwortlich; sie haben die… …erforderlichen Maßnahmen für die Ausarbeitung der entsprechenden institutsinternen Vorgaben zu ergreifen, sofern nicht das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan… …Ausstattung des Instituts; 5. die Festlegung eines angemessenen Notfallmanagements, insbesondere für IT-Systeme, und 6. angemessene, transparente und auf eine… …nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtete Vergütungssysteme für Geschäftsleiter KWG, Erg.-Lfg. 4/22 M. Bitterwolf/Fischbach 1 115 § 25a KWG –… …Rechtsverordnungen sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an geeignete Stellen zu berichten. (2) 1 Die Bundesanstalt kann Vorgaben zur… …Zinsänderungsrisiken aus den nicht unter das Handelsbuch fallenden Geschäften festlegen. 2 Die Bundesanstalt kann gegenüber einem Institut im Einzelfall Anordnungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 23a Sicherungseinrichtung


    Lieferung: 04/19
    …der Einlagensicherheit geäußert. Aufgrund eines Schreibens der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Dezember 2008 hat der ZWA am 03… …, über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren. 3 Die Einleger bestätigen in Bezug auf… …gestellt. 9 Die dem Einleger gewährten Informationen dürfen für Werbezwecke nur auf das Einlagensicherungssystem und seine Funktionsweise hinweisen. 10 § 3… …Außerdem müssen auf Anfrage Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche… …Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten. Eingefügt durch das Vierte KWG-Änderungsgesetz vom 21. 12. 1992 (BGBl… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (BGBl. I S. 1310). Geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/ 65/EG zur Koordinierung der Rechts- und… …Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsG) vom 22. 06. 2011 (BGBl. I S. 1126). Geändert durch Art. 3 des… …(DGSD-Umsetzungsgesetz) vom 28. 05. 2015 (BGBl. I S. 786). Inhaltsübersicht Einführung in den Themenkomplex „Einlagensicherung“ .................... 1–9 Motive für… …............................................ 2–4 Erstmalige Einführung vorzuhaltender finanzieller Mittel ...................... 5 Besondere Regelungen für institutsbezogene Sicherungssysteme… …........................................ 13 Kommentierung der wesentlichen, für Einleger aus dem praktischen Betrieb eines Einlagensicherungssystems relevanten Absätze ............... 14–41…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück