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149 Treffer, Seite 7 von 15, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über Bausparkassen – Bausparkassengesetz – BauSparkG


    Lieferung: 03/24
    …Absatz 1 zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken aus dem Bauspargeschäft besitzt, 5. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …(Bundesanstalt) einen Geschäftsplan vorlegt, in dem sie darlegt, wie sie das Bauspargeschäft regelmäßig und nachhaltig betreiben wird, 6. über den für den… …Bundesanstalt möglich. (2) Für Bausparverträge, die in fremden Währungen oder in Rechnungseinheiten zu erfüllen sind, hat eine Bausparkasse jeweils getrennte… …Bedingungen für Bausparverträge ändert. Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt, unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 46 Abs. 1 des… …Die Bausparkasse hat der Bundesanstalt einen Plan für die Abwicklung nach Absatz 1 vorzulegen, es sei denn, über ihr Vermögen wurde ein… …Zulässige Geschäfte § 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge § 6 Zweckbindung § 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen § 7… …Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge § 10 Erlass von Rechtsverordnungen § 11 Abberufung von Geschäftsleitern § 12 Vertrauensmann § 13 Besondere Pflichten… …Bezeichnung "Bausparkasse" § 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbstständige Bausparkassen § 19 Überleitungsbestimmungen § 20 (Änderung… …Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen… …Bauspardarlehen und der nicht in Bauspardarlehen angelegten Bauspareinlagen abzüglich des Zinsaufwands für Bauspareinlagen. 2 Bausparkassengesetz 760 (5) Zuteilung…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen


    Lieferung: 08/20
    …. Arbeitstag innerhalb des Beurteilungszeitraums kann die Bundesanstalt schriftlich weitere Informationen anfordern, die für den Abschluss der Beurteilung… …der Europäischen Zentralbank bei CRR-Kreditinstituten . 8 Zulässiger Zeitraum für die Beurteilung von Anzeigen nach § 2c Abs. 1 durch die Bundesanstalt… …(ABl. (EU) L 176 vom 27. 6. 2013, S. 338). 15 S. Anm. 108 im Anhang 1 zu § 1 (Art. 4 CCR). 16 Referentenentwurf der Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung. 12 Becker KWG – Kommentar 115 § 2c der Kommission vom 11. Juli 2017 zur… …Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben (interessierter Erwerber), hat dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank nach… …Maßgabe des Satzes 2 unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2 In der Anzeige hat der interessierte Erwerber die für die Höhe der Beteiligung und die für die… …interessierte Erwerber eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, hat er in der Anzeige die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit seiner… …Beteiligung hat jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter mit den für die Beurteilung von… …dessen Zuverlässigkeit wesentlichen Tatsachen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 6 Der Inhaber einer… …bedeutenden Beteiligung hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank ferner unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn er beabsichtigt, allein oder im…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433b CRR Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute


    Lieferung: 04/21
    …komplexes Institut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 sowie zum Antrag der Nutzung der vereinfachten NSFR (sNSFR) veröffentlicht (vgl. © Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht: https://www.ba fin.de/dok/15118962). In diesem Schreiben ist eine Übersicht – mit Erläuterungen – zu den Voraussetzungen für die Qualifizierung als… …offen. Kommentierung: Auch Art. 433b ist mit der CRR II neu aufgenommen worden, er regelt die Offenlegungsanforderungen für kleine und nicht komplexe… …Institute. Grund hierfür ist, dass die bislang geltenden Offenlegungspflichten für kleinere Institute als unverhältnismäßige Belastung betrachtet werden. Aus… …, finden sich in Art. 4 Abs. 1 Nr. 145. Für die überwiegende Anzahl von Kreditgenossenschaften und Sparkassen in Deutschland, die die Größengrenze erfüllen… …sind, von kleinen und nicht komplexen Instituten auch nicht offenzulegen sind. Die Frage, ob sich die in Abs. 2 aufgeführte abweichende Regelung für… …nicht abgerufen werden (vgl. „Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes – Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung


    Lieferung: 05/23
    …Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder… …Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –“ (vgl. Anl. 6 zur AnzV; abgedruckt im Anhang zu dieser Kommentierung). Es handelt sich um… …Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs- oder… …Finanzholding-Gesellschaften 1. bei denen die Bundesanstalt Aufsiwchtsbehörde ist, das Formular „Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“… …(Significant Institution, SI), die für die Unterstellung unter die direkte Aufsicht der EZB maßgeblich ist und deren in der Praxis wichtigstes Kriterium eine… …Finanzholding-Gesellschaften, bei denen die BaFin die Aufsichtsbehörde ist, verwenden für die Anzeige weiterer Tätigkeiten von Mitgliedern von Kontrollorganen das Formular NTLSI… …Aufsichtsorgans eines CRR-Insti- 3 2 Bei den direkt von der EZB beaufsichtigten Instituten (SIs) unterscheidet sich der für die Anzeigen nach § 24 Abs. 2a KWG… …denselben Vordruck, den auch Geschäftsleiter zur Anzeige ihrer Nebentätigkeiten nutzen, vgl. Kommentierung zu § 11 AnzV). In dem Vordruckkürzel steht NT für… …Nebentätigkeiten und LSI für Less Significant Institutions (Weniger bedeutende Institute), da vor allem Mitglieder von Kontrollgremien von LSI (nicht SI; vgl. Rn. 6)… …Formular NTLSI, sofern die BaFin die für die Holding zuständige Aufsichtsbehörde ist. Auf dem Anzeigevordruck folgen nach den „Angaben zur Person“ (Abschnitt…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet – auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des… …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch die… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und der für das betroffene Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut zuständigen… …für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) eingefügt worden ist, im Benehmen mit den… …Bundesanstalt zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer prüfen lässt. Entsprechendes gilt für die Unterlagen nach Absatz 5. (7) Wurde die Bonität des Anzeigepflichtigen… …Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds, so sind die Angaben nach den Sätzen 5 und 6 für die nächsten 15 Geschäftsjahre zu machen. Die Bundesanstalt oder die… …eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt… …Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl. L 247 vom 21. 9… …Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank einzureichen. Dies gilt für nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen entsprechend. (2) Ist das Zielunternehmen ein… …und Mitteilungen nach den §§ 7, 18 und 19 jeweils in einfacher Ausfertigung der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde einzureichen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanz-Holdinggesellschaften und von in die Aufsicht auf zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen


    Lieferung: 02/18
    …anderen Staates zulässig ist. 2 Dies gilt auch für nicht in die Zusammenfassung einbezogene Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland. (4) 1 Die Bundesanstalt… …übergeordnetes Unternehmen, die Mitglieder deren Organe und deren Beschäftigten haben der Bundesanstalt, den Personen und Einrichtungen, deren sich die… …Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient, sowie der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu erteilen… …, Unterlagen vorzulegen und erforderlichenfalls Kopien anzufertigen. 2 Die Bundesanstalt kann, auch ohne besonderen Anlass, bei den Instituten und übergeordneten… …übergeordnetes Unternehmen wesentliche Bereiche im Sinne des § 25b ausgelagert hat (Auslagerungsunternehmen). 3 Die Bediensteten der Bundesanstalt, der Deutschen… …Bundesbank sowie die sonstigen Personen, deren sich die Bundesanstalt bei der Durchführung der Prüfungen bedient, können hierzu die Geschäftsräume des… …Bundesanstalt nach Abs. 1 Satz 2 und 3 auch auf dieses Unternehmen entsprechend anwendbar; Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. (2) 1 Ein nachgeordnetes Unternehmen… …eines solchen Unternehmens haben der Bundesanstalt, den Personen und Einrichtungen, deren sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben… …Richtigkeit der Auskünfte oder der über- KWG, Erg.-Lfg. 2/18 Bitterwolf 1 115 § 44 KWG – Kommentar mittelten Daten zu überprüfen, die für die Aufsicht auf… …zusammengefasster Basis erforderlich sind oder die in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 3 Satz 1 zu übermitteln sind. 2 Die Bundesanstalt kann…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22d Refinanzierungsregister


    Lieferung: 03/07
    …bestimmen. 3Das Bundesministerium der Finanzen kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …vorgenannten Übertragungsmöglichkeit Gebrauch gemacht (Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …, den Umfang, den Rang der Sicherheit und das Datum des Tages, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltende Vertrag geschlossen wurde… …. 2In den Fällen der Nummern 1 und 4 genügt es, wenn Dritten, insbesondere dem Verwalter, dem Sachwalter, der Bundesanstalt oder einem Insolvenzverwalter… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002). Die BaFin hat die Verordnung über die Form des Refinanzierungsregister nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise… …das Datum des Tages, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltene Vertrag geschlossen wurde. Übertragungsberechtigte (Abs. 2 S. 1 Nr… …. 1 u. 2) Die potentiell für die Zwecke der §§ 22 a ff. Übertragungsberechtigten werden zwar schon in § 22 a abschließend aufgezählt (§ 22 a Anm. 3 f.)… …eine Forderung oder eine Sicherheit haben kann; für die Eintragung in ein Refinanzierungsregister mit der Schutzwirkung des § 22 j kommen nur… …das Vermögen des registerführenden Unternehmens eingesetzte Insolvenzverwalter. 9 Für die Bestimmbarkeit können auch Angaben außerhalb des Registers wie… …Zeitpunkt der Eintragung muss schon aus der Registereintragung selbst heraus genau bestimmt sein. Der Zeitpunkt der Eintragung hat Bedeutung für die Prüfung…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der… …von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I… …zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637). Eingangsformel Die Bundesanstalt für… …Veränderungen beschränken, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind. (5) Hat nach § 30 des Kreditwesengesetzes die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) gegenüber dem Institut Bestim- KWG, Erg.-Lfg. 1/20 5 465 Prüfungsberichtsverordnung mungen über den Inhalt der… …vereinbarten Leistungen; die Berichterstattung kann insoweit entfallen, wenn der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank für den Berichtszeitraum ein… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund – des § 68 Absatz 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) in Verbindung mit § 1 Nummer 3a der… …Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach Anhörung der Deutschen… …Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 15…
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  • Dokumententyp - BaFin

    BaFin – Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Depotgeschäfts, 15.12.2021


    Lieferung: 08/25
    …. Erlaubnispflicht des Depotgeschäfts Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …(§ 9 KWG). Ob ein Unternehmen der Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG unterliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Kontakt Bundesanstalt für… …Bundesanstalt weiterleiten: Für Berlin und Brandenburg: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg Leibnizstr. 10 10625 Berlin Telefon… …mit Verfügungsermächtigung bb) Verwaltung (1) Inkassotätigkeit (2) Benachrichtigungs- und Prüfungspflichten c) Für andere 2. Erlaubnispflicht des… …Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) definiert das Depotgeschäft als die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere. Es müssen demnach folgende… …Merkmale vorliegen, damit der Tatbestand des Depotgeschäfts erfüllt ist: • Wertpapiere • Verwahrt und/oder verwaltet • für andere a) Wertpapiere In § 1 Abs… …ausgestellt werden (§§ 1195, 1199 BGB); aber auch als Inhaberpapiere sind diese Urkunden dann nur vertretbar, wenn sie für ein und dasselbe Grundstück oder… …Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes und des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG, auch wenn für die Anteile Zertifikate ausgegeben werden; denn Zertifikate gelten nur… …als Beweisurkunden. 2 Merkblatt zum Depotgeschäft 491 Das gleiche gilt für Versicherungspolicen ohne Inhaberklausel; es sind lediglich Beweisurkunden… …für klassische Anleihen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Anlagenzertifikate und strukturierte…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 62 Überleitungsbestimmungen


    Lieferung: 01/11
    …. Rechtsvorschriften, die für die geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Kreditinstituten weitergehende Anforderungen stellen als dieses Gesetz, bleiben unberührt… …. (2) Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes der Bankaufsichtsbehörde zugewiesen sind, gehen auf die Bundesanstalt über. (3) Die… …Zuständigkeiten der Länder für die Anerkennung als verlagertes Geldinstitut nach der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz, für die… …Bestätigung der Umstellungsrechnung und der Altbankenrechnung sowie für die Aufgaben und Befugnisse nach den Wertpapierbereinigungsgesetzen und dem… …Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds bleiben unberührt. (4) aufgehoben (5) aufgehoben Geändert durch das Dritte KWG-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1984… …22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) Kza 599 600 . Abs. 2 geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April… ….......................... 4 Zuständigkeit der Länder .............................. 5 Revolvierende Pensionsgeschäfte .......................... 6 Übergangsvorschriften für… …gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik ..................... 7 Übergangsvorschriften für Private Bausparkassen… …Rechtsverordnungen sowie Einzel- und Allgemein-Anordnungen der früheren Bankaufsichtsbehörden. Für die Rechts- und Verwaltungspraxis ist damit klargestellt, daß diese… …, die für bestimmte Arten von Kreditinstituten die gleichen Materien wie das KWG regeln. Danach sind die Anforderungen des Kreditwesengesetzes…
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