• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "KWG-Kommentar"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (21)

… nach Inhalt

  • Kommentare (96)

… nach Jahr

  • 2025 (4)
  • 2024 (6)
  • 2023 (29)
  • 2022 (12)
  • 2021 (4)
  • 2020 (6)
  • 2019 (4)
  • 2018 (7)
  • 2017 (2)
  • 2016 (3)
  • 2015 (3)
  • 2014 (1)
  • 2011 (4)
  • 2010 (2)
  • 2007 (2)
  • 2004 (4)
  • 1996 (2)
  • 1992 (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

96 Treffer, Seite 3 von 10, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 05/25
    …elektronische Bekanntgabe bzw. Zustellung von Verwaltungsakten auf Basis des Kreditwesengesetzes und ermöglicht es, mittels einer Rechtsverordnung nähere… …Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation im Kontext des Kreditwesengesetzes zu erlassen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verfolgte u. a. das Ziel, die… …Verwaltungsakten (Abs. 1) Gem. § 5 Abs. 1 KWG darf die BaFin Verwaltungsakte, die aufgrund des Kreditwesengesetzes erlassen werden, nach § 4f FinDAG elektronisch… …wird (vgl. Rn. 2). Die Adressaten des Kreditwesengesetzes können aus § 5 Abs. 1 KWG wiederum keinen Anspruch auf eine elektronische Bekanntgabe bzw… …Verwaltungsakten der BaFin geschaffen. § 5 Abs. 1 KWG nimmt diese FinDAG-Normen auf und erklärt sie explizit für Verwaltungsakte im Kontext des Kreditwesengesetzes… …dürften die wesentlichen Adressaten des Kreditwesengesetzes, d. h. die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, aber auch Jahresabschlussprüfer, zentrale… …. zustellen. Die Adressaten des Kreditwesengesetzes können durch Rechtsvorschrift (z. B. eine Rechtsverordnung nach § 5 Abs. 2 KWG) verpflichtet werden, das von… …vorliegen. Zustellung gem. § 4g FinDAG 11 Gem. § 5 Abs. 1 KWG darf die BaFin die aufgrund des Kreditwesengesetzes erlassenen Verwaltungsakte nach § 4g FinDAG… …Kommunikation im Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes mit den beaufsichtigten Unternehmen in einer für beide Seiten sinnvollen und effizienten Weise… …ist es zwingend erforderlich, dass die Bundesbank von der gesamten, den Bereich des Kreditwesengesetzes betreffenden Kommunikation zwischen BaFin und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute


    Lieferung: 01/11
    …Kreditwesengesetzes zwei Gruppen von Kreditinstituten: solche, die ohne eine förmliche Erlaubnis befugtermaßen Bankgeschäfte betrieben und solche, die ohne eine… …Bestimmungen des Kreditwesengesetzes. 2…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen


    Lieferung: 05/25
    …sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder… …Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3… …Kreditwesengesetzes oder des Artikels 91 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllen, 4. unmittelbar gehaltene Anteile ganz… …umverteilt werden oder 6. für das Unternehmen die Befreiung des § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes in Anspruch genommen wird. (2) Sammelanzeigen von… …Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Absatz 1a Nr. 1 und 2 des Kreditwesengesetzes und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind nach…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 62 Überleitungsbestimmungen


    Lieferung: 01/11
    …des Kreditwesengesetzes am 1. 1. 1962 waren das alte KWG 1939 nebst zahlreichen Durchführungs- und Ergänzungsverordnungen sowie andere… …worden sind (vgl. hierzu z. B. Kza 295 Nr. 4). 3 In gleicher Weise klärt § 62 Abs. 1 S. 2 die Konkurrenz des Kreditwesengesetzes mit Sondervorschriften… …, die für bestimmte Arten von Kreditinstituten die gleichen Materien wie das KWG regeln. Danach sind die Anforderungen des Kreditwesengesetzes… …Vorschriften des Bundesrechts vor dem Erlaß des neuen Kreditwesengesetzes schlechthin der „Bankauf- 2 KWG – Kommentar 115 § 62 s i c h t s b e h ö r d e “…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute


    Lieferung: 06/23
    …Kreditwesengesetzes verortet, in dem es im Wesentlichen um die Aufgaben der BaFin sowie um ihre Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen im EWR geht. Der EWR… …wenn sie hierfür nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (vgl. § 8b KWG), welche ihrerseits auf EU-Recht (vgl. Art. 111 Abs. 1 bis 5 CRD) basieren… …Sinne des Kreditwesengesetzes Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. In Bezug auf nachgeordnete CRR-Kreditinstitute (d. h. Kreditinstitute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland


    Lieferung: 06/21
    …........................................................................................... 16–18 Anwendung des Kreditwesengesetzes (§ 53 Abs. 2 KWG) ...................... 19 Erfordernis einer Erlaubnis 20–27 Umfang der Geschäftstätigkeit… …Fünften Abschnitt („Sondervorschriften“) des Kreditwesengesetzes, der vor allem Regelungen für ausländische Anbieter, die in der Bundesrepublik Deutschland… …Kreditwesengesetzes ansässigen Unternehmen eine unkontrollierte Tätigkeit ihrer Zweigstellen in der Bundesrepublik Deutschland nicht hingenommen werden kann (vgl… …der Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland in die Vorschriften des Kreditwesengesetzes liegt keine Diskriminierung. Es wird vielmehr der… …Unternehmen mit Sitz im Ausland darstellt, sind in der Praxis die ebenfalls im Fünften Abschnitt des Kreditwesengesetzes verorteten nachstehenden… …Zweigstellen weiterhin den Regelungen des Kreditwesengesetzes einschließlich des § 53 KWG (vgl. § 53c KWG Anm. 3). Keine Erlaubnispflicht besteht für… …Sitz im Ausland im Inland, also im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes, unterhaltene Zweigstelle, die Bankgeschäfte betreibt oder… …die Anwendung des Kreditwesengesetzes (fiktiv) wie inländische selbständige Institute zu behandeln sind (vgl. Begründung zum Entwurf des KWG, Kza 575, S… …Berücksichtigung der in Abs. 2 genannten Besonderheiten – unter die Regelungen des Kreditwesengesetzes. 9 Die gesetzliche Fiktion der Zweigstellen ausländischer… …ausländischen gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Aufsicht und den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes unterliegt (vgl. BGH v. 02. 04. 1970 – NJW 1970, 1187)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu §§ 25g bis 25m


    Lieferung: 06/23
    …Gesetzesbegründung 2 , die Übersichtlichkeit des Kreditwesengesetzes zu fördern. Der Abschnitt ist heute mit „Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche… …, letzter Absatz (S. 14d). Abschnitt 5a des Kreditwesengesetzes regelt nunmehr insbesondere in § 25g die Zuständigkeit der BaFin für die Überwachung der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite


    Lieferung: 02/07
    …Kreditwesengesetzes, der durch die Sechste KWG-Novelle in das Gesetz eingefügt wurde, enthält Strafvorschriften für den Fall, dass Angaben, die die in § 14 Abs. 1…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite


    Lieferung: 02/07
    …Angaben über Millionenkredite?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Vorbemerkung § 55 b des Kreditwesengesetzes, der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen


    Lieferung: 01/23
    …anderen Stellen“ ist im zweiten Kapitel des Ersten Abschnitts des Kreditwesengesetzes verortet, in dem es im Wesentlichen um die Aufgaben der BaFin sowie um… …Bedeutung ist, findet sich nunmehr im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Absatz 2 hingegen ist seit Erlass des Kreditwesengesetzes (1961) im Kern… …KWG, die die BaFin und – soweit sie im Rahmen des Kreditwesengesetzes tätig wird – die Deutsche Bundesbank dazu verpflichtet, bei der Aufsicht über… …Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes untersagt; vgl. § 8a Abs. 5 StFG). Die folgenden Gesetze bzw…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück