• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2014"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "KWG-Kommentar"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Kommentare (3)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu §§ 10 ff.


    Lieferung: 05/14
    …Wirkung zum 01.01.2014 haben die bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften für alle, dem Anwendungsbereich des KWG unterfallenden Institute eine… …Institute als Rechtsanwender. Um die Vorgaben der Richtlinie für die betroffenen Institute verbindlich werden zu lassen, bedarf es noch eines nationalen… …den dazugehörigen Kapitalrücklagen bzw. Aufgeldern beispielsweise auch für Institute, die einen Kreditrisikostandardansatz verwenden, allgemeine… …Wertberichtigungen bis 1,25 % der risikogewichteten Aktiva. Für Institute, die wiederum einen internen Ratingansatz zur Messung ihres Kreditrisikos einsetzen, ein… …Eigenmittelanforderungen an Institute, abgedruckt ABl. EU Nr. L74 vom 14.03.2014, S. 8 ff. 10 Mielk KWG – Kommentar 115 Vorwort zu §§ 10 ff. und 4 zu Kapitalzügen für… …finden sich nunmehr in den §§ 10c bis 10g KWG explizite Regelungen für neu geschaffene Kapitalpuffer, die dazu führen, dass die Institute über die… …Institute zusätzlich vor Herausforderungen stellt, sieht der Gesetzgeber auch insoweit Übergangsszenarien vor. Während der Kapitalpuffer für systemische… …Offenlegungspflichten der Institute in Bezug auf Eigenmittel gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgedruckt ABl. EU Nr. L355… …Kapitalerhaltungspuffer, § 10c KWG Grundsätzlich alle Institute Fixe (gesetzliche) Anforderung von 2,5 % Auffangen von Verlusten, bevor das eigentliche regulatorische… …systemrelevante Institute (G-S.R.I.s), § 10f KWG Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (A-S.R.I.s), § 10g KWG Grundsätzlich alle Institute Regel…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 6 Aufgaben


    Lieferung: 01/14
    …KWG – Kommentar 115 § 6 § 6 Aufgaben (1) 1 Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften dieses Gesetzes, den dazu… …vertrauensempfindlich. Die Insolvenz eines einzelnen Instituts kann unter Umständen auch das Vertrauen der Kunden in andere Institute beeinträchtigen, was zu… …Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsektors zu sichern und die G l ä u b i g e r der Institute nach Möglichkeit vor Verlusten zu schützen. Dabei soll die… …für andere Institute zu reduzieren. 3 1 ) Daneben dient auch die in Deutschland bestehende Einlagen- bzw. Institutssicherung dem Schutz der Einleger… …. KWG, Erg.-Lfg. 1/14 Albert 2a 115 § 6 KWG – Kommentar Institute erforderlich, dass „die privatwirtschaftliche Initiative in diesem Wirtschaftszweig… …der Institute (Solvenzaufsicht) und der Funktionsfähigkeit des Finanzsektors eine bedeutende verbraucherschützende Wirkung. Aufgrund des 2013 in… …r A u f s i c h t festgelegt. Zuständig für die Aufsicht über die deutschen Institute, die eine besondere Gewerbeaufsicht darstellt, ist nach § 6 Abs… …einer EU-rechtlichen Aufsichtsnorm bezeichnet (§ 6 Abs. 1 Satz 3). Z e n t r a l e G e g e n p a r t e i e n sind Institute (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr… …stellt die Generalklausel für die Aufsichtstätigkeit über Institute in Deutschland dar, in der die zuständige Aufsichtsbehörde, die Aufsichtsobjekte sowie… …die Rechtsgrundlagen der Aufsicht festgelegt werden. Zuständig für die Aufsicht über die Institute ist die BaFin, die entweder mit hoheitlichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Vorw. zu Art. 411–428 CRR – Teil 6 der CRR: Liquidität


    Lieferung: 05/14
    …........................ 31 Ausnahmen für Verbundinstitute und konzernangehörige Institute (Art. 8 Abs. 4 CRR).................................. 34 Ausweitung des Europäischen… …Krise hatte das Liquiditätsrisiko u. a. aufgrund der gestiegenen marktbasierten Refinanzierung der Institute, der zu beobachtenden Laufzeitenverkürzung… …Instituten bzw. Institutsgruppen begonnen. 3 2 Auch das Institute of International Finance (IIF) hat im Frühjahr 1 Vgl. Deutsche Bundesbank und BaFin, Die… …sollen, dass die Institute bessere Verfahren zum Liquiditätsrisikomanagement implementieren; auf die diesbezüglich laufenden Arbeiten des bei der Bank für… …Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelten B aseler Auss c h u s s e s f ü r B a n k e n a u f s i c h t wurde verwiesen. Darüber hinaus sollen die Institute… …nach der o.a. Abschlusserklärung einen nennenswerten Liquiditätspuffer vorhalten. 5 3 1 Vgl. Institute of International Finance, Principles of Liquidity… …soll die W i d e r s t a n d s k r a f t d e s B a n k e n - s e k t o r s stärken. Die Institute sollen künftig resistenter gegenüber Schocks aus… …von Rückschlägen auf die Realwirtschaft reduzieren. Die LCR soll sicherstellen, dass die Institute über einen ausreichend hohen Puffer an erstklassigen… …aus der jüngsten Finanzkrise, dass sich die Institute nicht auf dauerhaft liquide und funktionierende Märkte verlassen können, an denen Liquidität… …die Institute jedoch grundsätzlich kein Problem dar. Für das Liquiditätsrisiko ist vielmehr die S t r e s s d i m e n s i o n entscheidend, d.h…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück