Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) vom 28. August 2013 wurden erstmals besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung – mit den §§ 51a, 51b und 51c – eingefügt. Die Neuerungen traten am 01.01.2014 in Kraft. Die ehemals im vierten Abschnitt mit gleicher Paragraphenfolge enthaltenen besonderen Vorschriften für Finanzkonglomerate entfielen im gleichen Zuge und fanden Niederschlag im neugefassten Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz.
Lieferung: 07/14Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.