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72 Treffer, Seite 4 von 8, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

        Schreiben des BAKred betr. Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen – Entwurf – im Rahmen des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes


    Lieferung: 04/15
    …vorherigen Unterrichtung des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nicht nachgekommen ist oder 3. die Beteiligung entgegen einer vollziehbaren… …Dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank stehen die Rechte nach § 44 Abs. 1 auch zu gegenüber 1. Personen und Unternehmen, die eine… …Satz 2 und 3 stehen dem Bundesaufsichtsamt, und der Deutschen Bundesbank nur bei Ver- KWG, Erg.-Lfg. 1 / 08 7 115 Anhang zu §§ 2–2 d KWG – Kommentar… …seiner Pflicht nach Absatz 1 zur vorherigen Unterrichtung des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nicht nachgekommen ist oder der die… …Anteilseignerkontrolle setzt voraus, daß das Bundesaufsichtsamt und die Deutsche Bundesbank als ausführende Behörden hinreichende Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung… …Sachverhaltsermittlungskompetenzen des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank ausdrücklich auf den Katalog des § 44 Abs. 1. Die beiden Behörden werden dadurch ermächtigt… …vermitteln. Schließlich sollen dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank die Rechte nach § 44 Abs. 1 auch gegenüber Personen und Unternehmen zustehen… …soll dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank deshalb nur bei Verdacht des Vorliegens eines Untersagungsgrundes nach oder analog § 2 b Abs. 1… …unwesentlich gewesen ist. 2. Die Rechte des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nach § 44b schaffen die Grundlage, die Anteilseignerkontrolle nach…
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  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie


    Lieferung: 03/07
    …1 anwenden, haben dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. (3) Besteht zum Zeitpunkt der Umstellung der Ermittlung…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, jeweils im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute… …Kopie bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. 4 Solvabilitätsverordnung 190 (3) Meldungen, die aufgrund regelmäßiger Berichtspflichten nach der… …Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gegenüber der Bundesanstalt als zuständige Behörde erfolgen müssen, sind über die Deutsche Bundesbank einzureichen. TEIL 2 Nähere… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Bei der Überprüfung berücksichtigt die Bundesanstalt insbesondere Veränderungen der… …eines Kalenderjahres getrennt für Referenzportfolios der Bundesanstalt und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Deutschen Bundesbank sowie bei… …führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen führt die Bundesanstalt erst dann durch, wenn das Institut 1. mit den… …Deutsche Bundesbank durch. (2) Wesentliche Änderungen und Erweiterungen der der auf einem internen Modell beruhenden Methode (IMM) bedürfen einer erneuten… …zustimmen, sofern die Änderung oder Erweiterung nach Einschätzung der Bundesanstalt in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank auch ohne IMM-Eignungsprüfung… …Deutschen Bundesbank schriftlich anzuzeigen; bedeutende Änderungen sind vor Verwendung der geänderten IMM mit der Bundesanstalt abzustimmen. Abschnitt 4… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Der durch das Institut zu bestimmende Anwendungsbereich eines internen Einstufungsverfahrens…
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  • Dokumententyp - BaFin

    Rundschreiben 12/2004 BA der BaFin vom 29. Dezember 2004 – BA 15 – GS 4103 – 0001/04 an alle Kreditinstitute und an alle Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe I und II in der Bundesrepublik Deutschland; betr. Grundsatz II über die Liquidität der Institute gemäß § 11 KWG; Anerkennung nicht-börsennotierter Wertpapiere als Liquidität erster Klasse


    Lieferung: 05/06
    …zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank formlos anzuzeigen. Eine Aufstellung der einzelnen Wertpapiere mit ihren jeweiligen Bemessungsgrundlagen…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Europäische Patentorganisation EPO, München; hier: Behandlung von Krediten an o.g. Organisation in Grundsatz I und nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 sowie § 20 Abs. 3 KWG vom 13. April 1992


    Lieferung: 03/92
    …Bundesbank teile ich Ihnen mit, daß sie weder den erleichterten Anrechnungssätzen im Grundsatz I noch den Ausnahmebestimmungen nach § 20 KWG unterliegen, weil…
  • Dokumententyp - BaFin

    Rundschreiben 24/2002 WA der BaFin vom 8. November 2002 betreffend Ablauf der in § 64e Abs. 3 Satz 1 KWG genannten Frist-Anwendung der Regeln über das Anfangskapital


    Lieferung: 02/05
    …aufsichtsrechtliche Konsequenzen: a) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 10 KWG hat ein Institut der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank das Nichtvorhandensein bzw. Absinken…
  • Dokumententyp - BaFin

    Rundschreiben 11/2007 BA vom 28. Dezember 2007 – BA 37-FR 2160-2007/0003 betr. Abzugspflicht nach § 10 Abs. 6 Satz 3 KWG


    Lieferung: 08/12
    …Voraussetzungen nicht vom Kern- und Ergänzungskapital abzuziehen: 1. das Institut hat das Betreiben dieser Tätigkeit der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Außenwirtschaftsverordnung AWV – Auszug


    Lieferung: 07/20
    …Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 1 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden… …Ausländern im Inland (1) Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 2 den Stand und ausgewählte Positionen der… …Bundesbank gemäß der Absätze 2 und 3 in den Fristen des § 71 Absatz 3 und 4 zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats… …Zahlungen (1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie 14… …Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“, bei Zahlungen für in Aktien verbriefte Direktinvestitionen… …verbringt, hat den ursprünglich gemeldeten Betrag als „Stornierung im Transithandel“ der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 anzuzeigen. § 69… …Zusammenhang mit dem Betrieb der Seeschifffahrt entgegennehmen oder leisten, der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 zu melden. In der Meldung… …Geldinstitute haben der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 8 zu melden: 1. Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren und… …Absatz 1 Nummer 1 sind die Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“ und die Bezeichnungen der… …Einreichungsweg (1) Die Meldungen nach den §§ 64 bis 70 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch einzureichen. Soweit die vorliegende Verordnung keine…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute – Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV


    Lieferung: 09/23
    …Falle müssen die zusammengefassten Posten jedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Satz 1 ist auf die der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt… …ausgewiesen werden. Andere Guthaben wie Übernachtguthaben im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank sowie Forderungen an die Deutsche Bundesbank… …auszuweisen. Bei Zentralnotenbanken in Anspruch genommene Kredite wie Übernachtkredite im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Deutschen Bundesbank… …der Deutschen Bundesbank refinanzierbar“ sind alle im Bestand befindlichen Schatzwechsel und unverzinslichen Schatzanweisungen und ähnliche Schuldtitel… …öffentlicher Stellen auszuweisen, die bei der Deutschen Bundesbank refinanzierungsfähig sind. (3) Der Bestand an eigenen Akzepten ist nicht auszuweisen. Den… …ursprüngliche Laufzeit ein Jahr nicht überschreitet. (3) Als „beleihbar bei der Deutschen Bundesbank“ sind nur solche Wertpapiere zu vermerken, die bei der… …Deutschen Bundesbank refinanzierungsfähig sind. Sie sind mit dem Bilanzwert zu vermerken. (4) Im Unterposten Buchstabe c sind zurückgekaufte börsenfähige…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Erläuterungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute


    Lieferung: 04/99
    …Form von Offenmarktgeschäften und ständigen Fazilitäten zur Verfügung. Die Deutsche Bundesbank wird künftig die liquidisierenden Offenmarktgeschäfte… …Verfügung gestellte Liquidität. Die aus Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank den Instituten zufließende Liquidität wird im ersten… …, die Erfassung der Liquiditätseffekte aus den Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank an die verpfändeten Sicherheiten zu knüpfen: Die… …Bundesbank in einen Pfandpool hereingenommen werden. Für die Behandlung der im Pfandpool befindlichen Sicherheiten im Grundsatz II gelten die allgemeinen… …2 erster Halbsatz KWG Bezug genommen, wonach das Bundesaufsichtsamt (im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank) Grundsätze aufstellt, nach denen es… …, über die die Institute jederzeit verfügen können. Die Inanspruchnahme einer Einlagenfazilität, d. h. die Möglichkeit bei der Deutschen Bundesbank, der… …ebenfalls rechtsverbindlichen Charakter haben. Refinanzierungsfähige Sicherheiten, die im Rahmen eines Sicherheitenpools der Deutschen Bundesbank verpfändet… …Plazierung von Termineinlagen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz bei der Deutschen Bundesbank, der EZB oder anderen nationalen Zentralbanken im ESZB, die… …. Buchkredite der Institute an Wirtschaftsunternehmen, die der Deutschen Bundesbank verpfändet sind, sind ebenfalls entsprechend ihren jeweiligen Restlaufzeiten…
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