• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Autorenvorschriften"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (88)
  • Titel (8)

… nach Jahr

  • 2025 (1)
  • 2024 (2)
  • 2023 (8)
  • 2022 (2)
  • 2021 (1)
  • 2020 (5)
  • 2019 (3)
  • 2018 (3)
  • 2017 (4)
  • 2015 (3)
  • 2014 (1)
  • 2013 (5)
  • 2012 (14)
  • 2011 (2)
  • 2009 (3)
  • 2007 (1)
  • 2006 (2)
  • 2005 (4)
  • 2004 (1)
  • 2003 (2)
  • 2002 (2)
  • 2001 (2)
  • 2000 (7)
  • 1999 (1)
  • 1997 (1)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1992 (2)
  • 1991 (1)
  • 1990 (1)
  • 1987 (1)
  • 1984 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • BAKred (28)
  • BaFin (23)
  • Gesetz (17)
  • Verordnung (13)
  • Gesetzestext Vor (3)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • BStBK (1)
  • EU-Recht (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

88 Treffer, Seite 1 von 9, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetz

    Vorschriften für den Jahresabschluß der Kreditinstitute im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches ohne Abschnitt vier – Auszug –


    Lieferung: 03/15
    …HGB Drittes Buch ohne Abschnitt 4 415 Vorschriften für den Jahresabschluß der Kreditinstitute im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (ohne Abschnitt… …Vorschriften (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner… …Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften… …abweichende Vorschriften bestehen; dies ist in den Bestimmungen der gemäß § 330 Abs. 2 erlassenen Verordnung [Kza 418] vorgesehen.) (3) Die auf den… …Rechtsverordnung erlassenen Vorschriften anzuwenden.) (2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb… …Rechtsverordnung erlassenen Vorschriften anzuwenden.) Dritter Titel Bewertungsvorschriften § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (1) Bei der Bewertung der im… …Partei anordnen. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur Vorlegung von Urkunden bleiben unberührt. 8 § 259… …Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beizubringen. § 262 (aufgehoben) VIERTER UNTERABSCHNITT Landesrecht § 263 Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften Unberührt… …bleiben bei Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder eines Zweckverbands landesrechtliche Vorschriften, die… …von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichen. ZWEITER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes


    Lieferung: 08/18
    …KWG – Kommentar 115 § 53c Anh. 3 Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des…
  • Dokumententyp - BAKred

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über


    Lieferung: 08/18
    …KWG – Kommentar 115 § 53c Anh. 2 Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 08/18
    …Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen Vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) § 1 Für Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Behandlung von Saldenausgleichsvereinbarungen in Sicherheiten-Poolverträgen von Kreditinstituten bei den Vorschriften über


    Lieferung: 01/90
    ….: Behandlung von Saldenausgleichsvereinbarungen in Sicherheiten-Poolverträgen von Kreditinstituten bei den Vorschriften über das Kreditgeschäft (§ 13 ff. KWG)…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 9/96 des BAK betr. Nicht-Anwendung der Vorschriften der §§ 13 bis 14 KWG auf Verfügungen über E.v. gutgeschriebene Beträge im


    Lieferung: 05/96
    …an alle Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland Betr.: Nicht-Anwendung der Vorschriften der §§ 13 bis 14 KWG auf Verfügungen über E. v…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Viertes Gesetz zur Ände rung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember


    Lieferung: 04/00
    …Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4… …. KWG-Änderungsgesetz) Anlg.: Verlautbarung vom 3. Juni 1993 zum Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über… …Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4. KWG- Änderungsgesetz) mit der Bitte… …Grundstücken ist nicht mit dem Verkehrswert vergleichbar, wie er z. B. nach den Vorschriften der §§ 192 bis 199 BauGB und der Wertermittlungsverordnung vom 6… …Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211, 4… …schriftlich entsprechend dem Wortlaut und KWG, Erg.-Lfg. 4 / 93 57 281 Regelungen zu Grundsatzfragen unter Beachtung des Sinns der gesetzlichen Vorschriften zu… …680 60 Regelungen zu Grundsatzfragen 281 Die Vorschriften für die Beleihungswertermittlung richten sich nur an Realkreditgeber, welcher sie in… …ausschließlich eigener Verantwortung anzuwenden hat. Das schließt ein, daß der Sachverständige bei seiner Beauftragung zur Einhaltung dieser Vorschriften…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Kreditwesen und andere Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 BGBl. I S. 2211, 4. KWG-Änderungsgesetz vom 28. Dezember 1993


    Lieferung: 05/95
    ….: Zweite Verlautbarung zu Auslegungsfragen in Zusammenhang mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften…
  • Dokumententyp - Gesetz

    Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen – Sparkassengesetz – SpkG


    Lieferung: 04/09
    …Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696)) Vorbemerkung zum… …Personenkreis wird insoweit um Verständnis gebeten. I n h a l t s ü b e r s i c h t A. Sparkassen I. Allgemeine Vorschriften § 1 Errichtung von Sparkassen und… …Nordrhein-Westfalen ist als Beispiel abgedruckt. KWG, Erg.-Lfg. 4 / 09 1 725 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen 2. Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der… …2005 bis zum 31. Dezember 2015 § 45 Inkrafttreten 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen 725 A. Sparkassen I. Allgemeine Vorschriften § 1 Errichtung von… …der Beteiligung die Einhaltung der für die Sparkasse geltenden Vorschriften, auch im Wege jederzeitiger und unvermuteter Prüfungen, zu überwachen. 4… …Sitzungen über die Einhaltung des Budgets zu unterrichten (Soll-Ist-Vergleich). 2. Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane § 21 Gründe… …nach Absatz 4 Satz 2 sind unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen. (6) Die Vorschriften der Absätze 3 und 5 gelten für die Prüfungen nach dem… …Aufsichtsbehörde abweichende Regelungen von den Vorschriften dieses Gesetzes über die Zusammensetzung der Sparkassenorgane für die Dauer der laufenden und der… …vorsehen, die an die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Vorschriften und Berufsgrundsätze gebunden ist und ihre Prüfungen nach den für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) KWG, Erg.-Lfg. 2/17 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht… …Eigenkapital bei Zahlungsinstituten § 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige… …Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (ABl. L 94 vom 8.4.2009, S. 97)… …Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen (1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. (2) Die… …Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt. Ihre Entscheidungen binden die sonstigen Verwaltungsbehörden. § 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie… …der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück