Zu den aufsichtlich vorgegebenen Risikopositionsklassen im Standardansatz (KSA) siehe Art. 112 und Kommentierung dort. Mit der CRR III wurde im Kreditrisikostandardansatz innerhalb der Risikopositionsklasse "Risikopositionen gegenüber Unternehmen" (Art. 112 Buchst. g) eine spezielle Unterkategorie „Spezialfinanzierungsrisikopositionen“ mit eigenen Risikogewichten eingeführt, die seit dem 01.01.2025 gesondert auszuweisen ist.
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