Aussagefähige Risikoklassifizierungsverfahren sind eine wesentliche Voraussetzung für eine fundierte und nachvollziehbare Risikobeurteilung von Kreditengagements, zumindest im risikorelevanten Geschäft. Die MaRisk enthalten daher die Anforderung, im Rahmen der Kreditentscheidung als auch bei der Kreditweiterbearbeitung mit Hilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens zu bewerten (vgl. BTO 1.2 Tz. 6 sowie BTO 1.2.1 Tz. 1 und BTO 1.2.2 Tz. 2).
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