Das Teilmodul BTO 1.2.2 beschreibt die Anforderungen an die Prozesse der Kreditweiterbearbeitung, worunter in den MaRisk folgende Teilprozesse verstanden werden:
– die Überwachung auf Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen (Tz. 1 Satz 1), ggf. einschließlich Zusatzklauseln (Tz. 1 Satz 1, Erläuterung)
– die Kreditverwendungskontrolle bei zweckgebundenen Kreditvergaben (Tz. 1 Satz 2),
– die jährliche Beurteilung der Adressenausfallrisiken (Tz. 2), die turnusmäßige Überprüfung (und ggf. Neubewertung) der Kreditsicherheiten (Tz. 3) und
– außerordentliche Überprüfungen von Engagements bei Negativinformationen (Tz. 4).
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