Die Anforderungen von BT 2.2. Tz. 1 beinhalten die Unabhängigkeit der Internen Revision. Die Unabhängigkeit der Internen Revision ist auch in den Standards des IIA und des DIIR verankert. So ist gemäß Standard 1100 unter Unabhängigkeit zu verstehen, „dass keine Umstände vorliegen, die die Fähigkeit der Internen Revision beeinträchtigen, ihre Aufgaben für die Interne Revision unbeeinflusst wahrzunehmen“ (vgl. DIIR, Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision 2017 v. 10.01.2018).
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