Marktrisiken sind Verlustrisiken, die sich aus Marktpreisbewegungen, einschließlich Wechselkurs- oder Warenpreisbewegungen, ergeben (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 141). Die Ermittlung der Marktrisiken erfolgt mittels Standardverfahren oder institutsinternen Risikomodellen. Die Eigenmittelanforderungen des Standardansatzes sind in den Art. 326 bis 361 geregelt. Hier finden sich für Instrumente einer jeden Risikokategorie die Berechnungsvorschriften zur Ermittlung des jeweiligen Anrechnungsbetrags.
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