Bonn/Frankfurt a. M., den 29.12.2020
Dieses Merkblatt richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterstehenden Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und an alle der Aufsicht der Bundesanstalt nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) unterstehenden Zahlungs- und E-Geld-Institute. Darüber hinaus enthält es auch Informationen zu den Anzeigen der Institute, bei denen die EZB zuständige Aufsichtsbehörde ist. Das Merkblatt richtet sich ferner an die Unternehmen, die der Aufsicht der Bundesanstalt nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen.
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