Die globale Finanzkrise hatte die Problematik eines „too big to fail“ also einer faktischen staatlichen Einstandspflicht aufgrund mangelnder Abwicklungsfähigkeit großer und komplexer Institute offenbart. Dementsprechend weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hin, dass sie „Schon vor dem Abschirmungsgesetz (…) auf Grundlage des § 47a aF einen Entwurf der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (MaSan) erarbeitet, konsultiert und auf dieser Grundlage Sanierungspläne von potenziell systemgefährdenden Instituten angefordert (hatte).“ Nach den Erläuterungen zu den MaSan war „ein Kreditinstitut (…) potentiell systemgefährdend, wenn seine Bestandsgefährdung eine Systemgefährdung im Sinne des § 48a Absatz 2 Nummer 1 KWG in Verbindung mit § 48b Absatz 2 KWG auslösen kann.“
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