Anhang II definiert die Berechnung des Netto-Liquiditätsabflusses. In die Formel gehen folgende Bestandteile ein:
– NLO = NLO = Netto-Liquiditätsabfluss (Art. 20 Abs. 1)
– TO = Gesamtabflüsse (Art. 22 bis 31)
– TI = Gesamtzuflüsse (Art. 32 und 34)
– FEI = Vollständig ausgenommene Zuflüsse (Art. 33 Abs. 2)
– IHC = Zuflüsse mit höherer Obergrenze von 90% der Abflüsse (Art. 33 Abs. 4 und 5)
IC = Zuflüsse mit Obergrenze von 75% der Abflüsse (Art. 33 Abs. 1)
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.