Die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers nach Art. 17 erfolgt nach den im Anhang I dargestellten Formeln. Der Liquiditätspuffer des Kreditinstituts setzt sich ab dem Berechnungsdatum zusammen aus:
– Betrag der Aktiva der Stufe 1 zuzüglich
– Betrag der Aktiva der Stufe 2A zuzüglich
– Betrag der Aktiva der Stufe 2B
abzüglich des Minimums aus
– Summe a), b) und c) oder
– Betrag der überschüssigen liquiden Aktiva.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.