§ 6b KWG normiert den aufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) und stärkt damit den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag für die jeweils zuständige Bankenaufsichtsbehörde – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank für die weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSI) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) für die bedeutenden Institute (Significant Institutions – SI).
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