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KWG/CRR

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16 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 23a Sicherungseinrichtung


    Lieferung: 04/19
    …, sondern umfasst auch kleine und mittlere Firmenkunden sowie jegliche andere Art von Unternehmen, soweit diese nicht als Finanzinstitutionen tätig sind. 3…
  • Dokumententyp - Gesetz

        Informationsbogen für den Einleger


    Lieferung: 04/19
    …einfügen]. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 18 Kreditunterlagen


    Lieferung: 03/19
    …konzernangehörige Unternehmen bereits in einem Schreiben an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband vom 19. Januar 1963 Gesch. Nr. I 2 – 232) Rechnung getragen. Der… …Bedeutung: Kredite an: Fundstelle: – Konzernangehörige Unternehmen Anm. 10a – in Mehrheitsbesitz befindliche konzernungebun- Anm. 10b dene Unternehmen –… …: Gesamt- Konzern „grundsätzlich“ Stufe 3: Weitere Konzern- Unternehmen „sofern wesentlich“ Abb. 3: Drei Stufen der Offenlegung bei Konzernunternehmen Bei… …Krediten an konzernungebundene Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz einer Person ohne Unternehmenseigenschaft stehen, sind primär die wirtschaftlichen… …konzernungebundenen Unternehmen (vgl. Anm. 10b). Bei der Auswahl der vorzulegenden Unterlagen besteht insoweit ebenfalls ein Ermessensspielraum. Bei Krediten an… …Einzelkaufleute ist im Hinblick auf die bestehende wirtschaftliche Identität des Einzelkaufmanns als Privatperson einerseits und als Unternehmen andererseits die…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 03/19
    …Geschäfte im Sinne des § 3 Absatz 2 und Absatz 4 sind bei einem wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständigen Unternehmen… …sicherzustellen. 2 Geschäfte des CRR-Kreditinstituts oder der Unternehmen, die einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten… …CRR-Kreditinstitut und das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding- Gruppe und einer gemischten Finanzholding-Gruppe, der auch ein CRR-… …kann gegenüber dem CRR-Kreditinstitut, dem übergeordneten Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten… …spekulative Handelsbetätigungen von CRR-Kreditinstituten oder mit solchen in Zusammenhang stehenden Unternehmen verboten, die sich nach Ansicht des Gesetzgebers… …den hier als „Spekulationsverbotsadressaten“ bezeichneten Unternehmen des § 3 handelt es sich im Einzelnen um i. CRR-Kreditinstitute und ii. Unternehmen… …Systembruch beseitigt, indem sonst bankgeschäftliche Verbotstatbestände auf einen Kreis von Unternehmen angewendet worden wären, die außerhalb dieser… …als i. ein wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständiges Unternehmen, ii. das (für die Spekulationsverbotsadressaten verbotenen)… …für ein Finanzhandelsinstitut“). Werden nur Geschäfte auf ein anderes Unternehmen übertragen, die zwar in § 3 erwähnt aber letztlich nicht verboten sind… …, handelt es sich bei diesem anderen Unternehmen im Regelfall (je nachdem, welche der in § 3 Abs. 2 genannten Geschäfte betrieben werden) um ein Kredit- oder…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/19
    …aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Art oder des Umfanges der betriebenen Geschäfte, angezeigt ist. 2 Sie kann ferner Unternehmen, die… …Instituts oder von Amts wegen erfolgen. (3) 1 Ein übergeordnetes Unternehmen nach § 10a hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank die Absicht… …der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung für ein Unternehmen in Anspruch zu nehmen; es hat außerdem einmal jährlich in einer… …Sammelanzeige mitzuteilen, welche Unternehmen es nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung von der… …Abs. 2 S. 2 KWG) ...... 24 Anzeige der von der Konsolidierung befreiten Unternehmen (§ 31 Abs. 3 KWG)… …Vorgaben. Der Befreiungstatbestand selbst – nämlich die Nichteinbeziehung von Unternehmen in die aufsichtliche Konsolidierung – ist bereits in Art. 19 CRR 2… …aus dem Konsolidierungskreis ausgenommenen Unternehmen, so dass die Aufsicht über die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises informiert ist. Die… …Freistellung bestimmter nachgeordneter Unternehmen von der bankaufsichtlichen Konsolidierung geschaffen (seinerzeit Abs. 2). Mit dem Bankbilanzrichtlinie-Gesetz… …den seinerzeit neu geschaffenen Abs. 3 überführt (der vormalige Abs. 3 wurde zu Abs. 5): Danach war es dem übergeordneten Unternehmen einer Gruppe… …seither erlaubt, von der Einbeziehung bestimmter nachgeordneter Unternehmen, die eine bestimmte Größenordnung nicht überschreiten, abzusehen, ohne dass eine…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans


    Lieferung: 01/19
    …Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Für die Zwecke des… …und diesem Geschäftsleiter auch die Ausübung seiner Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen… …Unternehmen die Abberufung einer der in § 25d Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 25d Absatz 3a Satz 1 bezeichneten Person verlangen und einer solchen Person die… …unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehenden Unternehmen ausübt. 2 Glawischnig-Quinke KWG – Kommentar 115 § 36 2 Bei Instituten, die auf Grund ihrer… …Bundesanstalt kann von den in § 25d Absatz 13 genannten Unternehmen die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans verlangen und einer… …Vorschriften sehen besondere Anforderungen und Pflichten für die Mitglieder von Leitungsorganen beaufsichtigter Unternehmen bzw. Gruppen vor. Sofern diese nicht… …weitere beaufsichtigte Unternehmen erweitert. Nachfolgender Überblick soll die historische Entwicklung der Vorschrift nachvollziehen. Das Kreditwesengesetz… …verstehen, deren Risiken für das Unternehmen zu beurteilen und nötigenfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Nur mit ausreichender fachlicher… …verschiedener Institute bzw. Unternehmen. In § 36 Abs. 3 S. 1 KWG wurde ferner das Wort „oder“ durch „und“ ersetzt, um ein redaktionelles Versehen zu korrigieren… …. Durch Artikel 6 des 2. FiMaNoG wurden in Abs. 1 und Abs. 2 die Wörter „und Unternehmen“ hinzugefügt und damit der Anwendungsbereich angepasst. In Abs. 2…
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