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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …. I S. 151)geändert worden ist Auf Grund des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie des § 22 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 13 Absatz 1… …Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 27 und § 22 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst… …Millionenkreditnehmer § 17 Betragsdaten für Millionenkredite § 18 Aufbewahrungsfristen Teil 3 Benachrichtigung nach § 14 Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes § 19… …Nummer 1, 3 bis 5 und 8 bis 10 sowie 2. Risikopositionen im Sinne des Artikels 400 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a bis e, g bis h und j sowie Satz 2 der… …ist erst erforderlich, wenn der beschlossene Höchstbetrag für die Risikoposition durch Änderungen nach Satz 1 überschritten wird. § 4… …, einfach in Papierform einreichen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sich die folgenden Stammdaten eines Großkreditnehmers geändert haben: 8 1. Name oder Firma… …Unternehmen für seine Gruppe einzureichen hat. (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische… …Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die… …(1) Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Kreditbeträge nach § 14 des Kreditwesengesetzes ist 1. bei den Bilanzaktiva nach § 19 Absatz 1 Satz 2… …Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und Satz 3 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes der Barwert der Mindestleasingzahlungen nach Artikel 134 Absatz 7 der Verordnung (EU)…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Insolvenzordnung – Auszug


    Lieferung: 05/19
    …ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung angefertigten Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen. § 38 InsO Begriff der…
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