• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2016"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (2)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (2)
  • Materialien (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46 Maßnahmen bei Gefahr


    Lieferung: 09/16
    …(Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) von Instituten ist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 nicht möglich; hierfür besteht in § 36 Abs. 3 eine Spezialregelung. 55 Die nach… …insbesondere 1. Anweisungen für die Geschäftsführung des Instituts erlassen, 2. die Annahme von Einlagen oder Geldern oder Wertpapieren von Kunden und die… …Gewährung von Krediten (§ 19 Abs. 1) verbieten, 3. Inhabern und Geschäftsleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen oder beschränken 4. vorübergehend ein… …Veräußerungs- und Zahlungsverbot an das Institut erlassen 5. die Schließung des Instituts für den Verkehr mit der Kundschaft anordnen und 6. die Entgegennahme von… …Zahlungen, die nicht zur Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut bestimmt sind, verbieten, es sei denn, die zuständige… …kann ferner bestimmen, dass Zahlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. 5 Die Bundesanstalt unterrichtet über die von ihr nach den… …widersprechen. 7 Bei Instituten, die in anderer Rechtsform als der eines Einzelkaufmanns betrieben werden, sind Geschäftsleiter, denen die Ausübung ihrer… …Tätigkeit untersagt worden ist, für die Dauer der Untersagung von der Geschäftsführung und Vertretung des Instituts ausgeschlossen. 8 Für die Ansprüche aus… …Erfüllung von Verbindlichkeiten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 gegenüber dem Institut bestimmt sind, von dem im Zeitpunkt des Erlasses des Veräußerungs- und… …Verwaltung des Instituts sachgerecht ist. 4 Dabei kann sie insbesondere die Erstattung von Zahlungen anordnen, die entgegen einer Anordnung nach Absatz 1 Satz…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 07/16
    …. 2 CRD IV verankert, wonach die EU-Staaten sicherstellen müssen, dass die national zuständigen Aufsichtsbehörden die Tätigkeiten von Instituten und… …Leitungsorgane von Instituten. Die für die Leitungsorgane von Instituten geltenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung gelten grundsätzlich… …insbesondere eine angemessene Eigenmittelausstattung, die Erfassung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen, das Risikomanagement sowie die… …Gesetzgeber verwendet an dieser Stelle nicht den Begriff „Geschäftsleiter“, da dieser für die Personen an der Spitze von Instituten „reserviert“ ist (vgl. § 1… …o.a. Personen auf die Anforderungen an die Geschäftsleiter von Instituten zurückgegriffen werden kann, entsprechen d i e K r i t e r i e n f ü r d i e f… …An dieser Stelle war früher geregelt, dass die fachliche Eignung von Geschäftsleitern von Instituten ausreichende theoretische und praktische… …ung erforderlich. Insofern besteht eine Parallele zur Prüfung der fachlichen Eignung von Geschäftsleiter-Bewerbern von Instituten, bei denen aufgrund… …an die Kriterien für die Geschäftsleiter von Instituten zumindest a n z u l e h n e n , wenngleich die Kriterien nicht zwingend deckungsgleich sind… …KWG – Kommentar 115 § 2 d § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften (1) Personen, die die… …Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Materialien

    Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die


    Lieferung: 03/16
    …Behörden des Aufnahmemitgliedstaats sollten befugt sein, im Einzelfall die in ihrem Hoheitsgebiet ausgeübten Tätigkeiten der Zweigstellen von Instituten vor… …Zahlungssystemen betraut sind. (33) Um die Beaufsichtigung von Instituten zu stärken und Kunden von Instituten besser zu schützen, sollten Abschlussprüfer die… …Unternehmen wahrnehmen sollten, unberührt lassen. (34) Diese Richtlinie und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zielen darauf ab, die Solvenz von Instituten zu… …Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Offenlegungspflichten der Institute für fachliche Informationen zu ergänzen. (47) Die Beaufsichtigung von Instituten… …und der Gesellschaft betrachtet werden. (53) Defizite bei der Unternehmensführung einer Reihe von Instituten haben dazu beigetragen, dass im… …ganzen Welt geführt hat. Die sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen über die Unternehmensführung von Instituten sowie der unverbindliche Charakter eines… …den Mitgliedern der Leitungsorgane von Instituten eine unabhängige Meinungsbildung und kritisches Hinterfragen von Management-Entscheidungen zu… …von Instituten zu gewährleisten, sollten in Bezug auf die Unternehmensführung und die Struktur der Vergütungspolitik klare Grundsätze festgelegt werden… …Zusammenhang eine bestimmte Rolle für die Anteilseigner, Eigentümer oder Gesellschafter von Instituten vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sollten für das Verhältnis… …, Erg.-Lfg. 3/16 15 1300 Richtlinie 2013/36/EU Vergütungsregelungen dieser Richtlinie sollten den Unterschieden zwischen den verschiedenen Arten von Instituten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück