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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperabler Systeme


    Lieferung: 08/12
    …ermächtigt wurde. Dies gilt nach der Begründung etwa für die Frage, in welchem Zeitraum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche… …Anzeigepflichten hat ein Institut die Absicht, ein Zahlungssystem oder ein Wertpapierliefer- und Wertpapierabrechnungssystem zu betreiben, der Bundesanstalt für… …Marktaufsichtsbehörde mitteilen kann, nachdem sie sich von der Zweckdienlichkeit der Regeln des Systems überzeugt hat. Außerdem erhalten die Bundesanstalt für… …Institut hat die Absicht, ein System nach § 1 Abs. 16 zu betreiben, unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und die Teilnehmer… …zu benennen. 2 Dies gilt auch für eine spätere Änderung des Teilnehmerkreises sowie für Vereinbarungen über den Betrieb interoperabler Systeme. 3 Die… …wesentlichen Regeln für deren Funktionieren zu erteilen. (3) 1 Ein Institut, das ein System nach § 1 Abs. 16 betreibt, hat Einlagenkreditinstituten oder… …objektiven Kriterien zu gewähren, die für inländische Teilnehmer an diesem System gelten. 2 Davon unberührt bleibt das Recht des Instituts, den Zugang aus… …. 2384 ff.) Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Geändert durch… …anderer Gesetze vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Ergänzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und… …Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise gerichtet ist (Übertragungsauftrag). Ausgangspunkt für die Erarbeitung der o.a. EG-Richtlinie waren die im so…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 32 Erlaubnis


    Lieferung: 09/12
    …Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung (Stand Mai 2011), Abschnitt 6… …Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränken. (3) Vor Erteilung der Erlaubnis hat die Bundesanstalt die für das Institut in Betracht kommende… …, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt; § 37 Abs. 4 des… …Geschäftsleiter; 3. die Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind… …; 4. die Angaben, die für die Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der in § 1 Abs. 2 Satz 1… …bedeutender Beteiligungen, b) die Höhe dieser Beteiligungen, c) die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder… …. 4Die Pflichten nach Satz 2 Nr. 6 Buchstabe d und e bestehen nicht für Finanzdienstleistungsinstitute. (1a) 1Wer neben dem Betreiben von Bankgeschäften… …oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nummer 1 bis 5 und 11 auch Finanzinstrumente für eigene Rechnung… …anschaffen oder veräußern will, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft), bedarf auch hierfür der schriftlichen Erlaubnis der… …Bundesanstalt. 2Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 und die Absätze 2, 4 und 5 sowie die §§ 33 bis 38 sind entsprechend anzuwenden. (2) 1Die Bundesanstalt kann die…
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