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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt


    Lieferung: 06/06
    …verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf deren Verlangen Auskunft über die Feststellungen und Beobachtungen zu erteilen, die sich… …KWG – Kommentar 115 § 22 f § 22 f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt (1) Der Verwalter hat der Bundesanstalt Auskunft über die von ihm im… …nicht ordnungsgemäße Registerführung hindeuten. (2) Der Verwalter ist an Weisungen der Bundesanstalt nicht gebunden. Eingefügt durch Artikel 4 a des… …bei der Überwachung des Refinanzierungsregisters ergeben. Unaufgefordert hat er die Bundesanstalt zu unterrichten, wenn Umstände auf eine nicht… …ordnungsgemäße Registerführung, z. B. die Nichteinhaltung der Voraussetzungen für eine elektronische Registerführung, hindeuten. 1 2 Weisungsunabhängigkeit des… …Verwalters des Refinanzierungsregisters (Abs. 2) Der Verwalter des Refinanzierungsregisters ist ausdrücklich an Weisungen der Bundesanstalt nicht gebunden 1… …, obwohl er nach Absatz 1 gegenüber der Bundesanstalt Auskunfts- und Mitteilungspflichten hat. Diese Regelung ist insbesondere im Interesse des… …der Bundesanstalt gebunden, könnte das Vertrauen des registerführenden Unternehmens, dass der Verwalter des Refinanzierungsregisters nur im Zusammenhang… …Geschäftsunterlagen des registerführenden Unternehmens nimmt, erschüttert werden. Im übrigen kann die Bundesanstalt – wie in den Anmerkungen zu § 22 e dargestellt – den… …Recht der Bundesanstalt, die Bestellung eines Verwalters des Refinanzierungsregisters zu widerrufen, bleibt trotz der Unabhängigkeit des Verwalters von…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


    Lieferung: 01/06
    …Finanzen: ABSCHNITT 1 Kosten für Amtshandlungen § 1 Gebühren (1) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt für… …entsprechend anzuwenden. Im Übrigen gilt das Verwaltungskostengesetz. (2) Die Bestimmungen gelten nicht für Gebühren, welche die Bundesanstalt im Auftrag des… …Finanzdienstleistungsaufsicht 140 dd) ee) ff) gg) hh) Rahmen der Geschäftstätigkeit nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten gehandelt wird, 4 000 Euro für die Erteilung… …Umlageverordnung − Finanzdienstleistungsaufsicht 140 aa) als Grundgebühr aaa) 15 000 Euro für die Erteilung der Ersterlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer… …Untergliederungen nach Buchstaben enthält, cc) die in den Doppelbuchstaben aa und bb genannten Gebühren werden von der Bundesanstalt entsprechend erhoben für die… …Finanzdienstleistungsaufsicht 140 2 500 Euro, für jede betroffene Sparte soweit die Sparte der Anlage Teil A zum Versicherungsaufsichtsgesetz keine Untergliederungen nach… …gleichartiger gebührenpflichtiger Amtshandlungen im Sinne der Absätze 1 und 2 für denselben Gebührenschuldner kann die Bundesanstalt auf vorherigen Antrag des… …gebührenpflichtigen Amtshandlung sowie für die Zurückweisung eines Widerspruchs erhebt die Bundesanstalt Gebühren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. (2) Für die… …Finanzdienstleistungsaufsicht ABSCHNITT 2 Umlage § 5 Umlagefähige Kosten Die Bundesanstalt hat als Kosten im Sinne des § 16 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes die… …Festsetzung durch die Bundesanstalt auf diesen entfallende Anteil am Umlagebetrag der jeweiligen Gruppe von Umlagepflichtigen. Er beträgt für den Bereich des §…
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