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KWG/CRR

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  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betr. Zweite Verlautbarung zu Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und andere Vorschriften über Kreditinstitute vom 21. Dezember 1992 BGBl. I S. 2211, 4. KWG-Änderungsgesetz vom 28. Dezember 1993


    Lieferung: 05/95
    …dem beteiligten Unternehmen gehörenden Anteile ohne Rücksicht auf deren Bilanzausweis zum Nennkapital zu bestimmen, wobei beim Beteiligungsunternehmen… …denen es höchstens in Höhe von zehn vom Hundert des Kapitals dieser Unternehmen beteiligt ist, von der Summe von Kern- und nach § 10 Abs. 6 b Satz 1 und 2… …kapitalnehmenden Unternehmen als haftendes Eigenkapital herangezogen zu werden. Die Voraussetzung gilt bei Finanzinstituten sinngemäß. Andere KWG-Vorschriften… …werden, als sie bei dem kapitalnehmenden Unternehmen als haftendes Eigenkapital herangezogen werden. 2 ) Allein die tatsächliche Heranziehung als haftendes… …kapitalnehmenden Unternehmen für sich beanspruchen und bei der Bestimmung seiner Abzugsposition unberücksichtigt lassen könnte. Die Lösung, die in der Begründung des… …Konsolidierung nach § 10 a KWG einbeziehen, um für diese Unternehmen keine Abzüge nach § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 oder 5 KWG vornehmen zu müssen. Andernfalls hat… …einzubeziehen, um für diese Unternehmen keine Abzüge nach § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 und 5 KWG vornehmen zu müssen; mittelbare Beteiligungen sind nach geltendem… …nachgeordneten Unternehmen nur nach Maßgabe der gesetzlich vorgesehenen Abzüge, insbesondere auch der für Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzinstituten… …einbeziehen dürfen, die es grundsätzlich nicht abzuziehen hätte, soweit andernfalls ein nachgeordnetes Unternehmen für sie Abzüge von seinem haftenden… …Finanzinstituten erfaßt, die über ein zwischengeschaltetes Versicherungsunternehmen oder Unternehmen außerhalb des Finanzsektors gehalten werden; diese jedoch nur…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …eingeführte Zusammenfassungsverfahren in mehrfacher Hinsicht erweitert: Es werden in den Konsolidierungskreis nunmehr auch Finanzinstitute und Unternehmen mit…
  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …Gesetzentwurfs, der insbesondere folgendes vorsieht: –– Erweiterung der in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen um Finanzinstitute und… …Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf Finanzholding-Gesellschaften. –– Beginn der… …zwischen den Unternehmen. –– Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, Tochterunternehmen von Kreditinstituten mit Sitz in Drittländern durch… …Unternehmen auf Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf… …ihren in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen mit Sitz im Inland zu versagen, wenn die Gesellschaft ihren für die Erstellung… …gegenüber –– gemischten Unternehmen (Unternehmen, die weder Kreditinstitute noch Finanzholding-Gesellschaften sind, aber mindestens ein Kreditinstitut als… …, solche Gruppen in die konsolidierte Beaufsichtigung einzubeziehen. –– Gewährleistung des grenzüberschreitenden Informationsflusses zwischen den Unternehmen… …Unternehmen anzusehen sind, –– Klarstellung, daß der Beteiligungsabzug nicht vorgenommen wird, wenn sich der Anteilsbesitz aus einer auf öffentlich-rechtlicher… …Teil des aktivischen Unterschiedsbetrages, der auf die sonstigen beim nachgeordneten Unternehmen vorhandenen nicht realisierten Reserven entfällt, ist… …, sofern –– ihr quotaler Buchwert höher ist als der Buchwert der sie vermittelnden Anteile oder sie über ein Unternehmen außerhalb des Kreditinstitutsoder…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Stellungnahme des Bundesrates


    Lieferung: 04/95
    …sind keine Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes“ eingefügt. B e g r ü n d u n g Der neugefaßte § 10 Abs. 6 a Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a sieht eine… …einen Beteiligungszweckverband eine Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank / Girozentrale. Dieser Zweckverband ist kein Unternehmen. Bei anderer… …gruppenangehörige Unternehmen.“ B e g r ü n d u n g Die Ausnahme von Darlehen staatlicher Förderbanken an gruppenangehörige Unternehmen ist notwendig, um die…
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