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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 03/84
    …und der Deutschen Bundesbank. –– Einschränkung der Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft. C. Alternativen Gesetzesantrag des Landes Hessen… …und der Erkenntnismöglichkeiten des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank. Die Risiken, die Kreditinstitute übernehmen können, werden durch… …des Bundesaufsichtsamtes und der mit diesem zusammenarbeitenden Deutschen Bundesbank werden verbessert durch –– die Einführung des „Vieraugenprinzips“… …Bundesaufsichtsamt und die Deutsche Bundesbank sollten jedoch von einer Überschreitung der Relation des Absatzes 4 unverzüglich und ausnahmslos Kenntnis erhalten. Aus… …und der Deutschen Bundesbank. Bisher erfuhren sie von eigenmächtigen Kreditgewährungen einzelner Geschäftsleiter nichts, wenn die Kreditgewährungen… …§ 19 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank hinsichtlich der Anzahl der Schuldner und der Art des zugrunde liegenden Geschäfts liegen… …bundesbankfähig ist, den Kreditinstituten überlassen bleibt, solange er nicht bei der Deutschen Bundesbank eingereicht wird. Es hat sich gezeigt, daß… …erforderlichen Erkenntnisse mit den dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank zur Verfügung stehenden Mitteln oft nicht gewonnen werden können. Dies gilt… …24 Die Änderungen in § 24 dienen einer umfassenden Unterrichtung des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank über wesentliche Vorgänge bei… …den Kreditinstituten und ihren Geschäftsleitern. Bisher werden nach Absatz 1 Nr. 3 das Bundesaufsichtsamt und die Deutsche Bundesbank nur über den…
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