• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (339)
  • Autorenvorschriften (187)
  • Sonstiges (38)
  • Meldungen (20)

… nach Jahr

  • 2026 (15)
  • 2025 (57)
  • 2024 (52)
  • 2023 (52)
  • 2022 (41)
  • 2021 (26)
  • 2020 (37)
  • 2019 (17)
  • 2018 (24)
  • 2017 (16)
  • 2016 (22)
  • 2015 (15)
  • 2014 (5)
  • 2013 (7)
  • 2012 (54)
  • 2011 (13)
  • 2010 (6)
  • 2009 (10)
  • 2008 (4)
  • 2007 (9)
  • 2006 (8)
  • 2005 (10)
  • 2004 (7)
  • 2003 (3)
  • 2002 (4)
  • 2001 (6)
  • 2000 (18)
  • 1999 (5)
  • 1998 (3)
  • 1997 (11)
  • 1996 (3)
  • 1995 (5)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (3)
  • 1991 (2)
  • 1989 (1)
  • 1985 (3)
  • 1984 (3)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (329)
  • BAKred (71)
  • BaFin (64)
  • Materialien (25)
  • Verordnung (22)
  • Gesetz (19)
  • LiqV-Kommentar (8)
  • Sonstige (6)
  • Gesetzestext Vor (5)
  • Amtliche Begründung (4)
  • Verzeichnis (3)
  • Deutsche Bundesbank (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • EU-Recht (1)
  • LZB NRW (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

584 Treffer, Seite 29 von 59, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …sind. Satz 2 stellt klar das die vom Prüfer vorgenommenen Beurteilung im Prüfungsbericht nachvollziehbar zu begründen sind. Absatz 3 stellt klar, dass… …gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 PrüfbV die Teilprüfung I nicht vor Ende des ersten Halbjahres des Berichtszeitraumes beginnt. In begründeten Fällen kann von der… …Prüfungsberichtsverordnung sind darzustellen. Insoweit wird also eine Stetigkeit in der Berichtsgliederung- und Berichterstattung erwartet. Satz 3 stellt klar, dass über… …. Damit wird verdeutlicht das es sich trotz der Aufteilung in Teilprüfungsberichte weiterhin um „einen Prüfungsbericht“ handelt. Dies wird auch durch Satz 4… …nicht enthalten darf, die bereits in den „Vorwegausführungen“ nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB enthalten sind. Unzulässig ist es somit, etwa nach § 321 Abs. 1… …wesentlicher Beanstandungen, die über die Inhalte des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB hinausgehen und die z. B. Beanstandungen betreffen, die noch keine… …Berechnung des Substanzwertes gemäß § 63 Abs. 7 Satz 2 zu erfolgen hat, auf diese ebenfalls einzugehen ist. Zu § 8 PrüfbV (Berichtsturnus, Unterzeichnung) Als… …Instituts sein. § 11 PrüfbV umfasst auch die Berichterstattung über wesentliche Änderungen in den Risikosteuerungs- und Controllingprozessen. Der neue Satz 3… …Vergütungssysteme des Instituts im Sinne von § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 des Kreditwesengesetzes angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des… …des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 24 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 und 3 der Institutsvergütungsverordnung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung vom 16.01.2018


    Lieferung: 01/20
    …Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (Absatz 4 Satz 1) Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die neuen Vorschriften im KWG sowie an die… …neue Geldtransferverordnung. Zu Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (Absatz 4 Satz 2) Die Vorschrift des § 26 Absatz 4 Satz 1 wird durch die Ergänzung nunmehr… …auch auf Institute, die ausschließlich das Finanzierungsleasing nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 10 KWG betreiben, ausgedehnt, weil bei diesen Instituten… …eine ähnliche Risikosituation wie bei den bereits in § 26 Absatz 4 Satz 2 genannten Wertpapierhandelsbanken besteht. Zu Nummer 2 (§ 27 – Darstellung und… …Terrorismusfinanzierung angemessen zu begegnen, gemeint. Da schon gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 KWG die Einhaltung sämtlicher geldwäscherechtlicher Pflichten im… …gebundenen Vermittler. Absatz 9 entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem bisherigen Absatz 8. Mit dem neugefassten Satz 5 wird sichergestellt, dass die Anlage…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 1 Begriffsbestimmungen


    Lieferung: 08/19
    …oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), 1a. die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des… …Leasinggeber und die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 17 außerhalb der Verwaltung eines Invest- KWG, Erg.-Lfg. 7/19… …des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 ist (Eigengeschäft), gilt als Finanzdienstleistung, wenn das Eigengeschäft von einem Unternehmen betrieben wird, das 1… …, der oder dem ein CRR-Kreditinstitut angehört. 4 Ein Unternehmen, das als Finanzdienstleistung geltendes Eigengeschäft nach Satz 3 betreibt, gilt als… …Finanzdienstleistungsinstitut. 5 Die Sätze 3 und 4 gelten nicht für Abwicklungsanstalten nach § 8a Absatz 1 Satz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes. 6 Ob ein häufiger… …2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 zu sein, 4. (weggefallen) 5. mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln, 6. andere bei der Anlage in… …Wertpapierhandelsunternehmen sind Institute, die keine CRR-Kreditinstitute sind und die Bankgeschäfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 4 oder 10 betreiben oder… …Finanzdienstleistungen im Sinne des Absatzes 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 erbringen, es sei denn, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränken sich auf Devisen oder… …Rechnungseinheiten. 5 Wertpapierhandelsbanken sind Kreditinstitute, die keine CRR- Kreditinstitute sind und die Bankgeschäfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 4 oder… …10 betreiben oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Absatzes 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 erbringen. 6 E-Geld-Institute sind Unternehmen im Sinne des § 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt der BaFin: Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG von grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften und/oder grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen


    Lieferung: 07/19
    …Präzisierung der Verwaltungspraxis zu § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen – KWG – bedarf einer schriftlichen… …deshalb zur Erlangung der hierzu erforderlichen Erlaubnis ein Tochterunternehmen (§ 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KWG) oder eine… …gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig die in § 1 Abs. 1 Satz 2… …aufgeführten Bankgeschäfte und/oder die in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG aufgeführten Finanzdienstleistungen anzubieten. Kreditgeschäft/Kreditkonsortium • Maßgebend für… …erlaubnispflichtigen Betreiben des Kreditgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) aus. • Sofern dagegen nur bereits bestehende Kundenbeziehungen weitergeführt werden oder… …. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG), das sog. Begebungskonsortium als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG) oder das „best… …efforts underwriting“/sog. Geschäftsbesorgungskonsortium als erlaubnispflichtige Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) anzusehen… …Drittstaateneinlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG). • Lassen jedoch die vertraglichen Bindungen (z. B. Rahmen- oder Kooperationsvereinbarungen) oder die tatsächliche… …Gebühr für die Freistellung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a Fin- DAGKostV und für die Ablehnung einer Freistellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 FinDAGKostV Euro 5.000,–… …. 1 FinDAG- KostV gebührenpflichtig; hierfür ist in der Regel ein Gebührenrahmen von Euro 50,– bis zu Euro 2.500,– vorgesehen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes beauftragten Personen, die nach § 45c bestellten Sonderbeauftragten, die nach § 37 Absatz 1 Satz 2 und § 38 Absatz 2 Satz 2 und 43 bestellten… …dienstliche Berichterstattung Kenntnis von den in Satz 1 bezeichneten Tatsachen erhalten. 4 Ein unbefugtes Offenbaren oder Verwerten im Sinne des Satzes 1 liegt… …im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, oder 20. Behörden im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 17 und 18 der… …Verordnung (EU) Nr. 909/2014, soweit diese Stellen die Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. 5 Für die bei den in Satz 4 Nummer 1 bis 11 und 13… …bis 19 genannten Stellen beschäftigten Personen und die von diesen Stellen beauftragten Personen sowie für die Mitglieder der in Satz 4 Nummer 12 und 19… …genannten Ausschüsse gilt die Verschwiegenheitspflicht nach Satz 1 entsprechend. 6 Befindet sich eine in Satz 4 Nummer 1 bis 11 und 16 bis 18 genannte Stelle… …beauftragten Personen einer dem Satz 1 weitgehend entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 7 Die ausländische Stelle ist darauf hinzuweisen, dass sie… …weitergegeben werden, denen diese Stellen zugestimmt haben. (2) Ein unbefugtes Offenbaren oder Verwerten von Tatsachen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 liegt nicht… …sowie eines damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahrens benötigen. 2 Die in Satz 1 genannten Vorschriften sind jedoch nicht anzuwenden, soweit… …Tatsachen betroffen sind, 1. die den in Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 bezeichneten Personen durch die zuständige Aufsichtsstelle eines anderen Staates oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten


    Lieferung: 06/19
    …Einreichung der Jahresabschlussunterlagen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 sind nicht nur sämtliche inländischen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute… …Beendigung der Prüfung direkt einzureichen (§ 26 Abs. 1 Satz 3). Die Prüfung ist beendet, sobald der unterschriebene Prüfungsbericht der Geschäftsleitung… …Konzernabschlusses (§ 26 Abs. 3 Satz 2). Bei Zwischenabschlüssen eines Instituts hat der Prüfer nach der prüferischen Durchsicht des Zwischenabschlusses eine… …Ausfertigung einzureichen (s. § 340a Abs. 3 Satz 4 – Kza 413 – sowie Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 (Consbruch/Fischer, Kreditwesengesetz… …in wesentlichen Belangen den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen widerspricht (§ 340a Abs. 3 Satz 3 – Kza 413). Entsprechendes gilt für… …Konzernzwischenabschlüsse gem. § 10a Abs. 10 Satz 5. Bei Kreditinstituten, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören oder durch die Prüfungsstelle eines… …und Giroverbandes (Ausnahmeregelung: s. § 319 Abs. 1 Satz 2 HGB). 6 Becker KWG – Kommentar 115 § 26 Bundesbank (https://www.bafin.de, Informationsblatt… …und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 19. November 2010 wurde der zweite Satz von Absatz 3 neu gefasst und später durch Anpassungen an… …44 Abs. 1 Satz 1 einzureichen. Die Neuregelung ermöglicht nunmehr jederzeit die Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Finanzholding-Gruppen oder… …Jahresabschlusses Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 können einzelne Institute von der Pflicht zur Einreichung des aufgestellten und des festgestellten Jahresabschlusses nach §…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen


    Lieferung: 05/19
    …36a Abs. 1 S. 3 KWG, dass § 36 Abs. 1 und 2 KWG unberührt bleiben. § 36a Abs. 1 S. 3 KWG, der in der ursprünglichen Fassung der Norm der letzte Satz des…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …. I S. 151)geändert worden ist Auf Grund des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie des § 22 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 13 Absatz 1… …Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 27 und § 22 Satz 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst… …Millionenkreditnehmer § 17 Betragsdaten für Millionenkredite § 18 Aufbewahrungsfristen Teil 3 Benachrichtigung nach § 14 Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes § 19… …Nummer 1, 3 bis 5 und 8 bis 10 sowie 2. Risikopositionen im Sinne des Artikels 400 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a bis e, g bis h und j sowie Satz 2 der… …ist erst erforderlich, wenn der beschlossene Höchstbetrag für die Risikoposition durch Änderungen nach Satz 1 überschritten wird. § 4… …, einfach in Papierform einreichen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn sich die folgenden Stammdaten eines Großkreditnehmers geändert haben: 8 1. Name oder Firma… …Unternehmen für seine Gruppe einzureichen hat. (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische… …Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die… …(1) Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Kreditbeträge nach § 14 des Kreditwesengesetzes ist 1. bei den Bilanzaktiva nach § 19 Absatz 1 Satz 2… …Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und Satz 3 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes der Barwert der Mindestleasingzahlungen nach Artikel 134 Absatz 7 der Verordnung (EU)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Insolvenzordnung – Auszug


    Lieferung: 05/19
    …ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 der Zivilprozessordnung angefertigten Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen. § 38 InsO Begriff der…
  • Dokumententyp - Verwaltungsvorschrift

    Die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Vierten Abschnitt des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs – §§ 340–340o HGB


    Lieferung: 05/19
    …Anwendung nicht ausgenommen sind, sowie auf CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, soweit sie nicht nach § 2 Absatz 1… …Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 53c Nr. 1 dieses Gesetzes, anzuwenden… …, sofern diese Zweigniederlassungen Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 12 dieses Gesetzes betreiben. Zusätzliche… …Satz 1 des Börsengesetzes und nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sind. Zusätzliche Anforderungen… …Ein Kreditinstitut hat seinen Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn es in entsprechender Anwendung des § 267 Absatz 3 Satz 1… …Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 5 als groß gilt. 2 HGB Drittes Buch, Abschnitt 4 413 (2) § 265 Abs. 6 und 7, §§ 267, 268 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 und… …2, §§ 276, 277 Abs. 1, 2, 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 3, § 285 Nr. 8 und 12, § 288 sind nicht anzuwenden. An Stelle von § 247 Abs. 1, §§ 251, 266… …sind außerdem die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus den in Satz 1 bezeichneten Geschäften und die Erträge aus der… …Ertragsposten ausgewiesen werden. In die Verrechnung nach Satz 1 dürfen auch die Aufwendungen und Erträge aus Geschäften mit solchen Vermögensgegenständen… …einbezogen werden. 4 HGB Drittes Buch, Abschnitt 4 413 (3) Kreditinstitute, die dem haftenden Eigenkapital nicht realisierte Reserven nach § 10 Abs. 2b Satz 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 27 28 29 30 31 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück