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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 09/20
    …, insbesondere um Einblick in die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage der Institute sowie die Entwicklung der Risikolage und die Verfahren der… …Risikotragfähigkeitsinformationen durch Institute i. S. v. § 1 Abs. 1b KWG (Abs. 1) ........................... 4–8 Einreichung von Finanzinformationen und… …zu bewerten. 4 Becker KWG – Kommentar 115 § 25 Einreichung von Finanzinformationen und Risikotragfähigkeitsinformationen durch Institute i. S. v. § 1… …erweiterten Meldeanforderungen gemäß der Neufassung von § 25. Grundsätzlich haben die Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b unverzüglich nach Ablauf eines jeden… …, einen genauen Einblick in die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage der Institute sowie der Verfahren der Risikosteuerung der Kreditinstitute zu… …, Erg.-Lfg. 9/20 Becker 11 115 § 25 KWG – Kommentar die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen… …. März 2015 erlassen, mit der sie die Meldepflicht von Finanzinformationen, die zuvor nur für kapitalorientierte Institute galt, die die internationalen… …Rechnunglegungsstandards (International Financial Reporting Standards – IFRS) anwenden, auf meldepflichtige Institute (alle Institute auf Solo- und Gruppenbasis) ausgedehnt… …, die nationale Rechnungslegungsvorschriften anwenden (nGAAP). Die Verordnung richtet sich an die meldepflichtigen Institute (von der EZB beaufsichtigte… …signifikante Institute) und wird seit 1. Januar 2018 angewandt. Für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI), welche die nationalen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 1a Geltung der Verordnungen EU Nr. 575/2013, EG Nr. 1060/2009 und EU 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute


    Lieferung: 05/20
    …seien diese Finanzdienstleistungsinstitute CRR-Wertpapierfirmen. (3) Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die keine CRR- Institute und… …Institute erstrecken sollen 2 . Der Wirkungsgrad des § 1a geht allerdings über eine bloße Klarstellung hinaus. Ohne § 1a gäbe es keinerlei deutschrechtlichen… …(siehe im Detail die Kommentierung dort). Begünstigte dieser Ausnahmen sind – Institute (d. h. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute), deren… …, sowie – Unternehmen, die auf Grund der Rückausnahme für die Erbringung grenzüberschreitender Geschäfte in § 2 Abs. 1 Nr. 8 oder Abs. 6 Nr. 9 als Institute… …Vorschriften weggefallen sind), – Institute (d. h. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute), deren Haupttätigkeit ausschließlich im Betreiben von… …zuständige Behörde insoweit nicht zusätzlich der Aufsicht durch die BaFin bedarf (§ 2 Abs. 5 KWG), – Institute, die nur Bankgeschäfte im Sinne § 1 Abs. 1 Satz… …gälten, wenn sie diese Dienstleistungen selbst erbrächten, sowie – Institute, die nur Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und 10…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 14 Millionenkredite


    Lieferung: 08/20
    …ist aber wegen des übergeordneten Interesses der beteiligten Institute an der Kenntnis der Mehrfachverschuldungen bei Krediten dieser Größenordnung… …Institute gemäß § 22 Satz 1 und 3 KWG (a. F.) erlassen hat. Siehe hierzu die Fassung vom 27. Februar 2019, die in Kza 146 abgedruckt ist, sowie im Abschnitt… …Institute, die selbst nach § 14 Abs. 1 Satz 1 anzeigepflichtig sind, sowie die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach § 2 Abs. 2, zweiter Halbsatz… …Unternehmen einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe mittelbar der Millionenkreditmeldepflicht unterliegen. Schließlich sind übergeordnete Institute von… …Rechtsverordnung alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten von der Pflicht zur Anzeige bestimmter Kredite und Tatbestände nach § 14 Abs. 1 (u. a.)… …Zahlungsdiensten, der Verrechnung und Abwicklung in jedweder Währung und des Korrespondenzbankgeschäfts, an Institute vergeben werden, die diese Dienste erbringen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 07/20
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