• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2015"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Kommentare (2)
  • Meldungen (1)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (2)
  • Vorbemerkungen (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

4 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • BaFin erleichtert Kontoeröffnung für Flüchtlinge

    …Mit einem kürzlich bekannt gewordenen Rundschreiben an die Kreditwirtschaft hat die BaFin die Kontoeröffnung für Flüchtlinge erleichtert. Bei der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 08/15
    …Detailvorgaben in Ergänzung der Großkreditvorschriften der CRR1 zu erlassen. Diese Ermächtigung kann vom BMF an die BaFin delegiert werden (Abs. 1 Satz 2; dazu die… …zu setzen (vgl. Erfordernis des Einvernehmens, sofern die BaFin mittels Delegation nach Abs. 1 Satz 2 für den Verordnungserlass zuständig ist). Dass… …Großkredite (z.Zt. GroMiKV) Enumerativ wird aufgezählt, welche Details vom nationalen Normgeber (hier BMF oder BaFin; s. Abs. 1 Satz 2) geregelt werden können… …Absatz 1 Satz 2 wird dem BMF die Möglichkeit eingeräumt, die Ermächtigung zum Erlass der in Satz 1 genannten Verordnung auf die BaFin zu übertragen. Jene… …Übertragung wäre ebenfalls in Form der Rechtsverordnung des BMF vorzunehmen und mit der Maßgabe zu versehen, dass die sodann von der BaFin zu erlassende… …. 19 Als Geschäftsleiter gelten die zur Vertretung des Instituts berufenen oder von der BaFin als Geschäftsleiter bezeichneten Personen (§ 1 Abs. 2)… …begründete 1 So auch BaFin in MaRisk, AT. 2.3, Tz. 2. 2 Aus dem Umstand der fehlenden gesetzlichen Regelung zu geringfügigen Überschreitungen eines zuvor nach… …bereits als weitere Kreditgewährung im Sinne des Gesetzes anzusehen sein dürfte.“ 4 So auch BaFin in MaRisk, AT 2.3, Tz. 2. 12 Brogl KWG – Kommentar 115 §… …die Anzeige einzureichen ist, hängt davon ab, ob das Institut der direkten Aufsicht der Europäische Zentralbank (EZB) oder der BaFin unterliegt. Jene… …Differenzierung wurde nötig in Folge der Einführung des sog. „Einheitlichen Aufsichtsmechanismus“ („SSM“ für „Single Supervisory Mechanism“), nachdem sich BaFin und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern


    Lieferung: 09/15
    …Vermittler prüft (vgl. Langen in Schwennicke/Auerbach, KWG, 2. Aufl. 2012, Tz. 176 zu § 25 a). Nach § 2 Abs. 10 Satz 8 kann die BaFin einem haftenden…
  • Dokumententyp - Vorbemerkungen

    Vorwort zu den §§ 13, 13c


    Lieferung: 07/15
    …der Tätigkeit einer zentralen Gegenpartei verfügen (§ 2 Abs. 9a bzw. 9b). Darüber hinaus räumt § 2 Abs. 4 der BaFin die Möglichkeit ein, im Zuge einer…
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück