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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Deutsche Bundesbank – BBankG


    Lieferung: 06/22
    …Bundesbankgesetz 607 Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. 07. 1957 (BGBl. I S. 745), in der Fassung vom 22. 10. 1992 (BGBl. I S… …Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem… …Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. § 3 Aufgaben Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler… …Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr. § 4 Beteiligungen Die Deutsche Bundesbank ist unbeschadet des Artikels 6 Abs. 2 der Satzung des Europäischen Systems der… …Vorstand (1) Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank. Er beschließt ein Organisationsstatut, das die… …gegen den Präsidenten entschieden werden. § 8 Hauptverwaltungen (1) Die Deutsche Bundesbank unterhält je eine Hauptverwaltung für den Bereich 1. des… …, Erg.-Lfg. 6/22 2a Bundesbankgesetz 607 (2) Die Hauptverwaltungen werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank… …. (3) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der zuständigen Landesregierungen durch den Präsidenten der Deutschen Bundesbank auf die Dauer von… …. § 10 Filialen Die Deutsche Bundesbank darf Filialen unterhalten, die der zuständigen Hauptverwaltung unterstehen. § 11 Vertretung (1) Die Deutsche… …Bundesbank wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. § 31 Abs. 2 und § 41 Abs. 4 bleiben unberührt. (2) Willenserklärungen sind für…
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