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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 23 Unternehmen in Drittländern


    Lieferung: 06/23
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 23 Abschnitt 3 Aufsichtlicher Konsolidierungskreis Artikel 23 Unternehmen in Drittländern Für die Zwecke der… …Drittländern niedergelassene Unternehmen ein, die, wenn sie in der Union niedergelassen wären, unter die Bestimmung dieser Begriffe nach Artikel 4 fallen würden… …Anwendung. …“ KWG, Erg.-Lfg. 6/23 Brogl 1 1 2 3 4 5 6 1000 Art. 23 CRR – Kommentar nungsbeziehungen zwischen den betroffenen Unternehmen (z. B… …. Mutter-/Tochterbeziehung) kumulativ auch an den aufsichtsrechtlichen Status der gegebenenfalls in die Konsolidierung einzubeziehende Unternehmen an (vgl. insbes. Art. 18)… …. Jenen Status erhalten die jeweiligen Unternehmen durch die Begriffsbestimmungen der CRR. Letztere entfalten grundsätzlich nur Wirkung im Geltungsbereich… …Konzern- oder ähnliche Strukturen, bei denen aufsichtlich relevante Unternehmen ihren Sitz in einem Drittland haben, leerlaufen. Art. 23 CRR verhindert… …folglich eine solche Lücke. Obgleich Art. 4 eine Reihe weiterer Begriffsbestimmungen enthält, die den betroffenen Unternehmen einen besonderen Status im… …Nebendienstleistungen“ gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 18). An den Voraussetzungen, nach denen die jeweiligen Unternehmen einen der o. g. Instituts- oder anderen Status erlangen… …Unternehmen handelt. Drittländer Anders als das Kreditwesengesetz (s. dort insbesondere die Legaldefinitionen „Herkunftsstaat“ – § 1 Abs. 4 KWG –, „Europäischer… …Wirtschaftsraum“ und „Drittstaaten“ – § 1 Abs. 5a KWG –) verwendet die CRR zwar auf den Sitz von Unternehmen bezogene Begrifflichkeiten; sie definiert diese…
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