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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören


    Lieferung: 01/17
    …KWG – Kommentar 115 § 2 a § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören (1)… …Institute können eine Freistellung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung bei der Aufsichtsbehörde beantragen. Dem… …Institute auf Antrag für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen gemäß § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 3… …Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen. (3) 1 Institute können eine Freistellung nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung bei… …vorliegen und eine Freistellung nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gewährt wird, kann die Aufsichtsbehörde Institute auf Antrag für das… …Funktion freistellen. 2 Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, die nachweisen, dass die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen. (5) Für Institute… …Einzelbetrachtung der Institute (Einzelbeaufsichtigung). Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten… …Verpflichtungserklärung entbehrlich (Buchst. b). 5 Antragsverfahren (Abs. 1 und 2) Nach der Neufassung von § 2a Abs. 1 müssen die Institute, die die Ausnahmeregelung des §… …für Institute, die für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nummer 1,2 und 3… …, wenn Institute und übergeordnete Unternehmen, die von der Regelung im Sinne des § 2a Abs. 1, 5 oder 6 in der bis zum KWG, Erg.-Lfg. 1/17 Becker 5 6 115 §…
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