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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 59 Geldbußen gegen Unternehmen


    Lieferung: 02/09
    …KWG – Kommentar 115 § 59 § 59 Geldbußen gegen Unternehmen § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt auch für Unternehmen im Sinne des § 53 b… ….. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Allgemeines § 59 erweitert den Anwendungsbereich des § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) auf Unternehmen mit Sitz in einem anderen… …Deutschland tätig sind. § 59 gewährleistet insofern, dass Unternehmen, die den sogenannten „Europäischen Pass“ nutzen (d. h. in Deutschland ohne gesonderte… …Unternehmen mit Sitz in einem anderen EWR-Staat, die in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, keine Geldbußen gem. § 30… …regelt insofern, welche Rechtsfolgen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von bestimmten Vertretern von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen… …Person oder Personenvereinigung für diese Unternehmen haben. Gäbe es die Vorschrift des § 30 OWiG nicht, so würde die juristische Person oder… …EWR-Staat), sondern dem von ihm vertretenen Unternehmen zugute kommt. Der Anwendungsbereich des § 59 umfasst seit seiner letzten Änderung in 2002 nur noch die… …Unternehmen gem. § 53 b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 (vgl. Anm. 2 und 3). Verfolgungsbehörde ist die BaFin (vgl. Anm. 5). II. Entwicklung der Vorschrift… …KWG-Novelle wurde in § 59 ein Hinweis auf Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (§ 53 b Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 Satz 1)… …. Anwendungsbereich § 59 ermöglicht die Festsetzung einer Geldbuße gegen Unternehmen, die von dem Europäischen Pass Gebrauch machen. Hierzu zählen • Unternehmen mit…
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