• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2023"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (15)

… nach Inhalt

  • Kommentare (23)
  • Autorenvorschriften (3)
  • Meldungen (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (23)
  • Verordnung (2)
  • Gesetz (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

27 Treffer, Seite 2 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes – Bestellung von Personen


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5 AnzV § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (1) Für Anzeigen nach… …§ 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts… …Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder… …eine Anzeige nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über den Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters oder der Ermächtigung einer…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes – Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 6 AnzV § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender… …Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat) 1 Die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes muss enthalten: 1. die Bezeichnung des… …aller aufgenommenen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte entsprechend den Vorgaben des § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes – Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 10a AnzV § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungsoder… …Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs- oder… …Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die bedeutend im Sinne von § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes sind, von Finanzholding-Gesellschaften und von gemischten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes – Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 11 AnzV § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer… …Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen) (1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes… …Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten… …. S. des Kreditwesengesetzes ist, vgl. Kommentierung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 KWG. 6 Albert AnzV – Kommentar 125 § 11 AnzV Aufgaben und Befugnisse des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes – Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 12 AnzV § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung… …grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) (1) 1 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes… …sind für jeden Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gesondert einzureichen. 2 Den Anzeigen nach § 24a Abs. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes an die… …Wirtschaftsraums eine Übersetzung in eine Amtssprache des Aufnahmestaates beizufügen. 3 Sofern die Änderungsanzeige nach § 24a Abs. 4 des Kreditwesengesetzes an die… …Amtssprache beizufügen. (2) Eine Änderungsanzeige nach § 24a Abs. 4 des Kreditwesengesetzes ist auch einzureichen, wenn die Zweigstelle geschlossen oder die… …. 2014, S. 23) geändert worden ist. (4) 1 Für Anzeigen nach § 24a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes gelten zudem folgende Bestimmungen: 1. Gesetzliche… …. 4 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Änderungen der Verhältnisse bestehender Zweigniederlassungen entsprechend. Inhaltsübersicht Allgemeines…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute


    Lieferung: 06/23
    …Kreditwesengesetzes verortet, in dem es im Wesentlichen um die Aufgaben der BaFin sowie um ihre Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen im EWR geht. Der EWR… …wenn sie hierfür nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (vgl. § 8b KWG), welche ihrerseits auf EU-Recht (vgl. Art. 111 Abs. 1 bis 5 CRD) basieren… …Sinne des Kreditwesengesetzes Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. In Bezug auf nachgeordnete CRR-Kreditinstitute (d. h. Kreditinstitute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu §§ 25g bis 25m


    Lieferung: 06/23
    …Gesetzesbegründung 2 , die Übersichtlichkeit des Kreditwesengesetzes zu fördern. Der Abschnitt ist heute mit „Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche… …, letzter Absatz (S. 14d). Abschnitt 5a des Kreditwesengesetzes regelt nunmehr insbesondere in § 25g die Zuständigkeit der BaFin für die Überwachung der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen


    Lieferung: 01/23
    …anderen Stellen“ ist im zweiten Kapitel des Ersten Abschnitts des Kreditwesengesetzes verortet, in dem es im Wesentlichen um die Aufgaben der BaFin sowie um… …Bedeutung ist, findet sich nunmehr im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz. Absatz 2 hingegen ist seit Erlass des Kreditwesengesetzes (1961) im Kern… …KWG, die die BaFin und – soweit sie im Rahmen des Kreditwesengesetzes tätig wird – die Deutsche Bundesbank dazu verpflichtet, bei der Aufsicht über… …Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes untersagt; vgl. § 8a Abs. 5 StFG). Die folgenden Gesetze bzw…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis


    Lieferung: 02/23
    …auf zusammengefasster Basis“ ist im zweiten Kapitel des Ersten Abschnitts des Kreditwesengesetzes verortet, in dem es im Wesentlichen um die Aufgaben… …Aufsichtsbehörde im Sinne des Kreditwesengesetzes, soweit nicht die Europä- 7 Zu weiteren Details vgl. Kommentierung zu Art. 4 Abs. 1 Nr. 15 CRR, abgedruckt unter…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …. 40) 1 Auf Grund des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395)… …neu gefasst worden ist, sowie auf Grund des § 10a Absatz 7 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 28… …Absatz 5 des Kreditwesengesetzes Teil 4 Nähere Bestimmungen zum antizyklischen Kapitalpuffer und zur kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung Kapitel 1… …sind ergänzend zu den §§ 10c bis 10i des Kreditwesengesetzes von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich an die Vorgaben dieser… …Nachschauprüfungen auf der Grundlage einer Prüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes durchführen. Die Prüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Bei der Überprüfung berücksichtigt die Bundesanstalt insbesondere Veränderungen der… …(IRB-Ansatz-Eignungsprüfung) auf der Grundlage einer Prüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes. Die Prüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes… …einer Prüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes. Die Prüfung nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes führt in der Regel die… …Eignungsprüfungen ordnet die Bundesanstalt auf der Grundlage von § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes für jedes interne Einstufungsverfahren an, 1. das ein… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Der durch das Institut zu bestimmende Anwendungsbereich eines internen Einstufungsverfahrens…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück