• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Kommentare (8)
  • Autorenvorschriften (6)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (6)
  • Verordnung (4)
  • BaFin (2)
  • LiqV-Kommentar (2)
  • Amtliche Begründung (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

15 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 29 Besondere Pflichten des Prüfers


    Lieferung: 04/20
  • Dokumententyp - LiqV-Kommentar

        § 3 Zahlungsmittel


    Lieferung: 02/20
    …Kreditwesengesetzes zugelassen sind (börsennotierte Wertpapiere), einschließlich der dem Institut als Pensionsnehmer oder Entleiher im Rahmen von Pensionsgeschäften… …aufgeführt, da sie nicht unter den Kreditinstitutsbegriff des Kreditwesengesetzes fällt, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 KWG). Nach den o. a. Erläuterungen des früheren…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - LiqV-Kommentar

        § 10 Verwendung von institutseigenen Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren


    Lieferung: 02/20
    …durchgeführten Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes beurteilt und nach erteilter Eignungsbestätigung durch Nachschauprüfungen überprüft. 2… …. 5 des Kreditwesengesetzes erfüllt, oder das übergeordnetes Unternehmen ist und die Voraussetzungen nach § 2a Abs. 5 des Kreditwesengesetzes erfüllt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Verordnung vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 2231) eingefügt worden ist, – des § 29 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 34 Buchstabe b des… …Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten § 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes § 37 Sorgfaltspflichten für… …Zeitpunkt der Prüfung der Institute nach § 29 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 1a und Absatz 2 des 4 Prüfungsberichtsverordnung 465 Kreditwesengesetzes… …Verordnung zusätzlich Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung nach § 51a Absatz 8 des Kreditwesengesetzes. § 2 Berichtszeitraum (1) Der Zeitraum, auf den sich die… …Kreditwesengesetzes durchgeführt, so hat der Abschlussprüfer die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Prüfung der aufsichtlichen Sachverhalte zu verwerten. Bei… …Sachverhalten, die Gegenstand der Prüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes waren, kann sich die aufsichtliche Berichterstattung auf wesentliche… …Veränderungen beschränken, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind. (5) Hat nach § 30 des Kreditwesengesetzes die Bundesanstalt für… …Prüfung ergeben haben. (4) Bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben (§ 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes, ist dazu Stellung zu… …Kreditwesengesetzes sowie Änderungen des übergeordneten Unternehmens eines Finanzkonglomerats nach § 12 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes. (3) Der… …Abschlussprüfer hat über Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen unter Berücksichtigung der in § 25b des Kreditwesengesetzes genannten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …Union vereinbar. Bestehende Verordnungsermächtigungen des Kreditwesengesetzes sowie des Kapitalanlagegesetzbuches zur Konkretisierung der Prüfungen werden… …Vergütungssysteme des Instituts im Sinne von § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 des Kreditwesengesetzes angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung des… …(Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes) Die Beurteilung der institutsspezifischen Verfahren hat sich an der Komplexität der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück