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12 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/19
    …Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten von der… …Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, daß die Rechtsverordnung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. (2) 1 Die Bundesanstalt… …Instituts oder von Amts wegen erfolgen. (3) 1 Ein übergeordnetes Unternehmen nach § 10a hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank die Absicht… …Erlass von Rechtsverordnungen nach § 31 Abs. 1 S. 2 KWG nur im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank zulässig. Darüber hinaus wurden die Aufsicht und… …ebenfalls der flexiblen Handhabung des Aufsichtsrechts dient. Nach § 24 Abs. 3b KWG können die BaFin und die Deutsche Bundesbank Instituten oder Arten oder… …Bundesbank durch Rechtsverordnung alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten bzw. Geschäftsleiter von bestimmten einzelnen Vorschriften des zweiten… …Bundesbank ergeht. Hinsichtlich des Umfangs der Mitwirkungsbefugnis bedeutet Benehmen weniger als Einvernehmen (d. h. völlige Willensübereinstimmung), aber… …mehr als Anhörung (d. h. lediglich Kenntnisnahme von etwaigen Änderungsvorschlägen). Zur Herstellung des Benehmens nimmt die Deutsche Bundesbank vor dem… …Erlass der Rechtsverordnung Stellung und unterbreitet ggf. Änderungsvorschläge, die sodann von der BaFin zu prüfen wären. Die BaFin und die Bundesbank… …sollten nach Möglichkeit eine inhaltliche Übereinstimmung erzielen. Ein Recht zur Durchsetzung etwaiger Änderungsvorschläge hat die Bundesbank jedoch nicht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • BaFin erlässt Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

    …die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank übermitteln. Den benannten Dokumenten sind folgende Unterlagen…
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