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KWG/CRR

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  • Dokumententyp - Sonstige

        Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen vom 7.8.2013, BGBl. I S. 3090 – Abschirmungsgesetz


    Lieferung: 09/17
    …Unternehmen, die auch nach den Regeln des § 10a KWG titutionelle Anwendungsbe- KWG als Teil einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischreich gemäß… …Formulierung „Unternehmen, die zes (KWG)? einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe, einer gemischten Finanzholding-Gruppe oder einem Finanzkonglomerat… …Institutsgruppe, Finanzholding- Gruppe oder gemischte Finanzholding-Gruppe (Gruppe) jeweils aus einem übergeordneten Unternehmen und einem oder mehreren… …nachgeordneten Unternehmen. Übergeordnete Unternehmen sind CRR-Institute, die nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Konsolidierung vorzunehmen haben… …Unternehmen sind Unternehmen, die nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu konsolidieren sind oder freiwillig konsolidiert werden; Institute, die… …einen Kreis von Unternehmen zu erstrecken, die ansonsten außerhalb der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen stehen. Eine einschränkende Auslegung des… …Unternehmen einer Gruppe mit einem CRR-Kreditinstitut sind, von den genannten Verboten erfasst. 4. Zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören nicht das von… …. Objektgesellschaften. 2. Werden auch CRR-Kreditinsti- 1. Der Anwendungsbereich des Abschirmungsgesetzes erfasst alle Untertute oder Unternehmen mit nehmen, die in den… …Konsolidierungskreis nach § 10a KWG fallen (vgl. Sitz im Ausland (Europäischer Zeile 1). Neben den inländischen übergeordneten Unternehmen sind Wirtschaftsraum – EWR –… …Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und sich im Inland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmen und/ oder…
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