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KWG/CRR

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6 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Materialien

    Verordnung EU Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16.04.2014 zur Errichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus – SSM-Rahmenverordnung


    Lieferung: 06/15
    …Bedeutung der in den Geltungsbereich des SSM fallenden Unternehmen zwischen der EZB und den NCAs aufgeteilt. In dieser Verordnung wird die besondere Methodik… …, die bedeutend sind. Die NCAs sind für die direkte Beaufsichtigung der beaufsichtigten Unternehmen zuständig, die weniger bedeutend sind, unbeschadet der… …Befugnis der EZB, in Einzelfällen zu beschließen, diese Unternehmen unmittelbar zu beaufsichtigen, wenn dies für die kohärente Anwendung der… …Verfahren zur Verfügung stehen, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Solidität beaufsichtigter Unternehmen haben können oder die Wechselwirkungen mit den… …Aufsichtsverfahren in Bezug auf diese Unternehmen haben – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand und Ziel (1) Diese… …Unternehmen gemäß den in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung festgelegten Kriterien als bedeutend oder weniger bedeutend eingestuft wird, und die sich aus… …Unternehmen betreffen; iii) die Verfahren samt Fristen, die das Verhältnis zwischen der EZB und den NCAs in Bezug auf die Beaufsichtigung von weniger… …bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen betreffen. Diese Verfahren verpflichten die NCAs insbesondere, je nach den in dieser Verordnung festgelegten Fällen: –… …Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich gemeinsamer Verfahren für die Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines… …, die sich an beaufsichtigte Unternehmen oder andere Personen richten; g) den Sprachenregelungen zwischen der EZB und den NCAs sowie zwischen der EZB und…
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  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

        Begründung – Drucksache 14 / 8017


    Lieferung: 04/15
    …Finanzdienstleistungsgeschäfte bezieht, auch auf Bankgeschäfte ausgedehnt werden. Über die nach § 2 Abs. 4 KWG freigestellten Unternehmen findet eine Solvenzaufsicht nicht statt… …nach § 2 Abs. 4 KWG freigestellten Unternehmen findet eine Solvenzaufsicht nicht statt; auch die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung wird nicht geprüft… …, der Verweis auf diese Vorschrift wird daher gestrichen. Zu Buchstabe d Die Einfügung des § 11 KWG in Satz 1 stellt klar, dass ein Unternehmen, das unter… …Absatz 7 fällt, durchaus übergeordnetes Unternehmen im Sinne des § 10 a KWG und als solches ggf. Adressat der bankaufsichtlichen… …davon ermöglicht es die Anfügung von Satz 2, dass einem Unternehmen, das Kreditkarten emittiert, im Einzelfall eine Befreiung erteilt werden kann. Durch… …die weit reichende Definition des Kreditkartengeschäfts werden viele Unternehmen erfasst, für die unter Berücksichtigung der spezifischen Abwicklung des… …Wenn ein Unternehmen unter § 2 Abs. 8 KWG fällt und damit ausdrücklich auch von § 10 KWG freigestellt wird, macht ein Erlaubnisaufhebungsgrund bei… …Versicherung verschärft. Gemäß § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG gilt ein Unternehmen (sog. gebundener Agent) nicht als Finanzdienstleistungsinstitut, wenn es •… …Institute oder Unternehmen ausübt, • ohne andere Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG zu erbringen und • wenn dies der Bundesanstalt von… …einem dieser haftenden Institute oder Unternehmen angezeigt wird. Die Tätigkeit des gebundenen Agenten wird gemäß § 2 Abs. 10 Satz 2 KWG den Instituten…
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  • Dokumententyp - Sonstige

        Bericht der Abgeordneten Nina Hauer, Leo Dautzenberg, Andrea Fischer Berlin, Carl-Ludwig Thiele und Heidemarie Ehlert


    Lieferung: 04/15
    …I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V a b 1 a) Wertpapierhandels- a) Anlage- und Ab- Finanzportfolioverwal- Anlage- und Ab- Unternehmen, die a)… …Eigenhändler Anlageberater so- ter, lageberater Handelssystem b) Finanztransferge- leasing wie Unternehmen, c) Anlage- und Ab- b) das Platzierungsge- schäft die… …verschaffen 1) Unternehmen, die ausschließlich Tätigkeiten i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 8 KWG oder § 2 Abs. 6 Nr. 9 KWG erbringen, benötigen nur dann eine Erlaubnis… …im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland einen Zugang anbieten. Nicht anzuwenden auf Unternehmen, die als einzige…
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  • Dokumententyp - Vorbemerkungen

    Vorwort zu den §§ 13, 13c


    Lieferung: 07/15
    …das übergeordnete Institut (Art. 6 und Art. 11 jeweils Abs. 1 CRR) zu erfüllen. Auf Gruppenebene kann das übergeordnete Unternehmen bei Nutzung des sog… …erfüllen, c. Unternehmen, die auf Grund der Rückausnahme für die Erbringung grenzüberschreitender Geschäfte in den in § 2 Abs. 8 Nr. 2 genannten Fällen als…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Verordnung EU Nr. 1024/2013 des Rates vom 15.10.2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank


    Lieferung: 06/15
    …Entscheidungen auf Ebene der einzelnen Unternehmen verringern. (6) Die Stabilität der Kreditinstitute ist heute noch immer in vielen Fällen eng mit dem… …ein wichtiges aufsichtsrechtliches Mittel, um sicherzustellen, dass diese Tätigkeiten nur von Unternehmen ausgeübt werden, die über eine solide… …über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen1 ), ist die EZB berechtigt, Unternehmen mit Geldbußen oder Zwangsgeldern zu belegen… …Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat sowie in Fällen, in denen mehrere Unternehmen einer Gruppe in unterschiedlichen Mitgliedstaaten niedergelassen sind…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Verordnung EU Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde Europäische Bankenaufsichtsbehörde, zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission


    Lieferung: 09/15
    …voll wirksam zu gestalten. Die Behörde und der ESRB sollten alle wichtigen Informationen miteinander teilen. Daten über einzelne Unternehmen sollten nur… …, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gewerkschaften, Wissenschaftler sowie Verbraucher und andere private Nutzer von Bankdienstleistungen in einem…
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