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KWG/CRR

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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 401 Berechnung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken


    Lieferung: 08/23
    …Zentralstaat behandelt werden – Bestimmte Schuldverschreibungen von Instituten sowie anderen Emittenten wie z. B. Industrieunternehmen oder Versicherungen –… …CRR – Kommentar 1000 Art. 401 Artikel 401 Berechnung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken (1) Zur Berechnung des Risikopositionswerts für… …II Kapitel 4 unter Berücksichtigung von Kreditrisikominderungen, Volatilitätsanpassungen und etwaigen Laufzeitinkongruenzen im Sinne des genannten… …Institute für die Zwecke von Absatz 1 unabhängig davon, nach welcher Methode die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko berechnet werden, die… …umfassende Methode zur Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten an. Abweichend von Absatz 1 können Institute mit einer Erlaubnis zur Verwendung der Methoden… …nach Teil 3 Titel II Kapitel 4 Abschnitt 4 und Teil 3 Titel II Kapitel 6 Abschnitt 6 diese Methoden für die Berechnung des Risikopositionswerts von… …regelmäßigen Stresstests auf Risiken, die aus möglichen Veränderungen der Marktbedingungen resultieren, die die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung der… …Institute in Frage stellen könnten, sowie auf Risiken, die mit der Veräußerung von Sicherheiten in Stresssituationen verbunden sind. Die durchgeführten… …etwaigen Kreditbesicherungen für diese Risikopositionen ergeben; b) Vorschriften und Verfahren für das Konzentrationsrisiko, das sich aus der Anwendung von… …Nutzung von Kreditrisikominderungstechniken im Großkreditregime und bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25a Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 09/23
    …Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950). Angepasst durch das Gesetz zur Umsetzung… …. Mit dem Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen vom 21. Juli 2010 wurde… …neu gefasst, um die Möglichkeit einer verbesserten rechtlichen Grundlage für Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten Rechnung zu schaffen… …bisherigen Abs. 5a. Die Ergänzung betrifft die Identifikation von Risikoträgern in bedeutenden Instituten und den bei diesen teilweise eingeschränkten… …besondere Organisationspflichten von Instituten. In Abs. 1 Satz 1 wird von den Instituten als Leitsatz eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verlangt, die… …die Einhaltung der von den Instituten zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Mit der… …Verhältnisse von Instituten zugeschnitten. Was unter einer „ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ zu verstehen ist wird im Gesetz in Form von Grundprinzipien… …Risikomanagement“ i. S. von § 25a Abs. 1 Satz 3 versteht. Die MaRisk selbst lassen den Instituten, entsprechend der offenen Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung… …Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat; das Risikomanagement umfasst insbesondere 1. die Festlegung von Strategien, insbesondere die… …Einrichtung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien; 2. Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute


    Lieferung: 06/23
    …. Die zuständige Stelle im Sinne des § 8c KWG ist die nach den nationalen Regelungen eines EWR-Staats für die Beaufsichtigung von Instituten bzw… …Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute (1) 1 Die Bundesanstalt kann von der Beaufsichtigung einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischten… …gewährleisten, wenn Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen oder gemischte Finanzholding- Gruppen von der zuständigen Stelle des anderen Staates des Europäischen… …übergeordnete Unternehmen widerruflich von den Vorschriften dieses Gesetzes über die Beaufsichtigung auf zusammengefasster Basis frei. 3 Vor der Freistellung und… …geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von… …(EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz, RiG) v. 09. 12. 2020 (BGBl. I… …Norm ........................................................................ 6–8 Freistellung aufsichtlicher Gruppen von der konsolidierten… …................................................................................................... 15–16 Anhörung des übergeordneten Unternehmens der Gruppe (Abs. 1 S. 3) 17 2 Albert KWG – Kommentar 115 § 8c Unterrichtung von EU-Kommission und EBA (Abs… …Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen auf eine bzw. von einer anderen zuständigen Stelle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie die Übertragung… …8c KWG – Kommentar So kann die BaFin nach § 8c Abs. 1 KWG von einer Beaufsichtigung einer aufsichtlichen Gruppe absehen und auf diese eine andere…
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