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8 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Deutsche Bundesbank – BBankG


    Lieferung: 06/22
    …Bundesbankgesetz 607 Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. 07. 1957 (BGBl. I S. 745), in der Fassung vom 22. 10. 1992 (BGBl. I S… …Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem… …Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. § 3 Aufgaben Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler… …Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr. § 4 Beteiligungen Die Deutsche Bundesbank ist unbeschadet des Artikels 6 Abs. 2 der Satzung des Europäischen Systems der… …Vorstand (1) Organ der Deutschen Bundesbank ist der Vorstand. Er leitet und verwaltet die Bank. Er beschließt ein Organisationsstatut, das die… …gegen den Präsidenten entschieden werden. § 8 Hauptverwaltungen (1) Die Deutsche Bundesbank unterhält je eine Hauptverwaltung für den Bereich 1. des… …, Erg.-Lfg. 6/22 2a Bundesbankgesetz 607 (2) Die Hauptverwaltungen werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank… …. (3) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der zuständigen Landesregierungen durch den Präsidenten der Deutschen Bundesbank auf die Dauer von… …. § 10 Filialen Die Deutsche Bundesbank darf Filialen unterhalten, die der zuständigen Hauptverwaltung unterstehen. § 11 Vertretung (1) Die Deutsche… …Bundesbank wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. § 31 Abs. 2 und § 41 Abs. 4 bleiben unberührt. (2) Willenserklärungen sind für…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …hoheitlich handeln, 4. die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union oder den anderen Staaten des… …Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union oder den anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn… …Zahlungsdienste oder das ordnungsgemäße Betreiben des E-Geld-Geschäfts beeinträchtigen. (3) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe… …Gesellschafter und die Beschäftigten eines solchen Unternehmens haben der Bundesanstalt sowie der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Auskünfte über alle… …vorlegungspflichtigen Personen und Unternehmen vornehmen; sie kann die Durchführung der Prüfungen der Deutschen Bundesbank übertragen. Die Bediensteten der Bundesanstalt… …und der Deutschen Bundesbank dürfen hierzu diese Räume innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen. Zur Verhütung… …Bediensteten der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank dürfen die Räume des Unternehmens sowie der nach Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen… …Deutschen Bundesbank können Gegenstände sicherstellen, die als Beweismittel für die Ermittlung des Sachverhaltes von Bedeutung sein können. (5) Die… …, die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 bestellten Abwickler sowie die im Dienst der Deutschen Bundesbank stehenden Personen, soweit sie zur Durchführung dieses… …der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Außenwirtschaftsgesetz – AWG


    Lieferung: 07/20
    …Teil 2 Ergänzende Vorschriften § 10 Deutsche Bundesbank § 11 Verfahrens- und Meldevorschriften § 12 Erlass von Rechtsverordnungen § 13 Zuständigkeiten… …entsprechend. TEIL 2 Ergänzende Vorschriften § 10 Deutsche Bundesbank Beschränkungen nach einer Vorschrift dieses Gesetzes oder nach einer auf Grund dieses… …Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder vollziehbaren Anordnung gelten nicht für Rechtsgeschäfte und Handlungen, welche die Deutsche Bundesbank in ihrem… …, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen. (4) Die Rechtsverordnungen sind unverzüglich nach ihrer Verkündung dem Bundestag und dem… …bestimmt ist. (2) Ausschließlich zuständig sind 1. die Deutsche Bundesbank im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowie des Verkehrs mit Auslandswerten… …Verkehr mit Auslandswerten und Gold betreffen, ist das Benehmen mit der Deutschen Bundesbank herzustellen, b) im Fall des § 7 im Einvernehmen mit dem… …Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bundesbank herzustellen. § 14 Verwaltungsakte (1) Verwaltungsakte nach diesem Gesetz oder…
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  • Dokumententyp - Gesetz

        Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland – Viertes Finanzmarktförderungsgesetz


    Lieferung: 04/15
    …: „Die Bundesanstalt kann im Einzelfall im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank bestimmen, dass auf ein Unternehmen, das nur das E-Geld-Geschäft betreibt…
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über das Kreditwesen – Kreditwesengesetz – KWG


    Lieferung: 04/25
    …Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde…
  • Dokumententyp - Gesetz

    Vorschriften für den Jahresabschluß der Kreditinstitute im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches ohne Abschnitt vier – Auszug –


    Lieferung: 03/15
    …anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben. In der… …Rechtsverordnung nach Satz 4, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank das…
  • Dokumententyp - Gesetz

        Abgabenordnung AO 1977 – Auszug


    Lieferung: 03/23
    …der Deutschen Bundesbank, der Staatsbanken und der Schuldenverwaltungen sowie der Organe und Bediensteten dieser Stellen zur Verschwiegenheit gilt nicht…
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über Bausparkassen – Bausparkassengesetz – BauSparkG


    Lieferung: 03/24
    …Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen über 1. die näheren Voraussetzungen…
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