• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Autorenvorschriften"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2019"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (4)

… nach Dokumententyp

  • BaFin (1)
  • Gesetz (1)
  • Verordnung (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

4 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …Unternehmen, an dem das Institut diese Beteiligung oder diesen sonstigen Anteil hält, in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis einbezogen ist, der das… …Kreditrisikominderung nach den Artikeln 399, 401 bis 403 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen, sofern das gruppenangehörige Unternehmen, gegenüber dem die… …Höhe ihrer Bemessungsgrundlage, wenn es sich bei der Risikoposition um eine vor dem 1. Januar 2014 für ein gruppenangehöriges Unternehmen erstmals… …kann auf Antrag des Instituts zulassen, dass Risikopositionen nach Absatz 2 gegenüber sämtlichen oder einzelnen gruppenangehörigen Unternehmen bei der… …Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, sofern 1. das gruppenangehörige Unternehmen, gegenüber dem die Risikoposition besteht, in die Beaufsichtigung auf konsolidierter… …die Höhe der gegenüber gruppenangehörigen Unternehmen bestehenden Risikopositionen anzugeben. (4) Die Bundesanstalt kann die nach Absatz 3 gewährte… …Unternehmen für seine Gruppe einzureichen hat. (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die Bundesanstalt statt der Einreichung in Papierform die elektronische… …Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die… …Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt der BaFin: Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG von grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften und/oder grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen


    Lieferung: 07/19
    …Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder… …führen. Für Unternehmen aus den EWR-Staaten besteht – unter den Voraussetzungen des § 53b KWG (sog. Notifizierungsverfahren/Europäischer Pass) – dagegen… …Unternehmen, aus eigener Initiative Dienstleistungen eines ausländischen Anbieters nachzufragen. Geschäfte, die aufgrund der Initiative des Kunden zustande… …betrifft vornehmlich den Privatkundenbereich sowie den (Massen-) Geschäftskundenbereich, da hier regelmäßig ausländische Unternehmen aus Drittstaaten durch… …Abs. 1 KWG immer dann auszugehen, wenn ein ausländisches Unternehmen beabsichtigt, sich in Deutschland zielgerichtet an den Markt zu wenden, um… …gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig die in § 1 Abs. 1 Satz 2… …gekommen sind. Falls sich das ausländische Institut in Deutschland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren… …Hinblick auf den Bereich der institutionellen Anleger und Großkunden nicht üblich ist – das ausländische Unternehmen mit seinem Dienstleistungsangebot… …. Finanztransfergeschäft • Ausländische Unternehmen, die das Finanztransfergeschäft betreiben, errichten häufig Konten bei inländischen Kreditinstituten, um über diese… …Werden potentielle in Deutschland ansässige Kunden von ausländischen Unternehmen direkt über den Postweg oder mittels Telefax/E- Mail angesprochen, um…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verwaltungsvorschrift

    Die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Vierten Abschnitt des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs – §§ 340–340o HGB


    Lieferung: 05/19
    …Nummer 1 und 2 des Kreditwesengesetzes von der Anwendung ausgenommen sind, und auf Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht… …Unternehmen der in § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Gesetzes über das Kreditwesen bezeichneten Art insoweit ergän- 1 Nach dem Stand des Gesetzes zur Ausübung von… …Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über… …Auflösung dieser Rückstellungen einzubeziehen. (2) Die Aufwendungen aus Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie… …der Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und… …verbundenen Unternehmen im Sinn des Satzes 1 sowie Wertpapiere und Forderungen im Sinn des Satzes 2, die dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen bestimmt sind… …bedingt, die §§ 340a bis 340g über den Jahresabschluß und die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen… …, wenn auf die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen die folgenden Merkmale zutreffen: 1. sie erfüllen die in § 293 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1… …Absatz 4 bis 5 als groß gilt. 8 HGB Drittes Buch, Abschnitt 4 413 § 340j Einzubeziehende Unternehmen Bezieht ein Kreditinstitut ein Tochterunternehmen, das… …nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats oder Vertragsstaats. (2) Zweigniederlassungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes von Unternehmen mit Sitz in…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

        Informationsbogen für den Einleger


    Lieferung: 04/19
    …einfügen]. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte…
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück