• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "Autorenvorschriften"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (2)

… nach Jahr

  • 2025 (1)
  • 2023 (5)
  • 2022 (3)
  • 2021 (1)
  • 2020 (2)
  • 2019 (2)
  • 2018 (1)
  • 2017 (2)
  • 2016 (1)
  • 2013 (1)
  • 2012 (13)
  • 2011 (2)
  • 2009 (2)
  • 2008 (3)
  • 2006 (3)
  • 2005 (3)
  • 2004 (3)
  • 2003 (1)
  • 2002 (4)
  • 2001 (2)
  • 2000 (2)
  • 1999 (3)
  • 1984 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • BaFin (28)
  • BAKred (21)
  • Verordnung (6)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetz (2)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Gesetzestext Vor (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

61 Treffer, Seite 1 von 7, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen


    Lieferung: 06/23
    …von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) vom 6. Dezember 2013… …denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder nach dem Kreditwesengesetz an die Vorgaben dieser Artikel… …halten müssen. (2) Die §§ 24 bis 31 dieser Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 25 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten… …dieser Verordnung ist ergänzend zu den Artikeln 11 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach… …sind ergänzend zu den §§ 10c bis 10i des Kreditwesengesetzes von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich an die Vorgaben dieser… …Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. (2) Die Bundesanstalt verwendet die von den Instituten nach § 5 gemeldeten Informationen, um die Spanne…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Sammelschreiben C/99-WHB/FDI des BAK vom 20. September 1999 betreffend Anforderungen an das Anfangskapital von Instituten, für die eine Erlaubnis


    Lieferung: 04/00
    …Anfangskapital von Instituten, für die eine Erlaubnis nach § 64 e Abs. 2 Satz 2 KWG als erteilt gilt Das Sammelschreiben richtet sich an diejenigen… …das Ende der Periode markieren, zu ermitteln. Das zugrunde zu legende Anfangskapital ist also aus den Daten zu berechnen, die den Instituten im Rahmen… …Folgezeit grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt von den Instituten unterschritten werden darf. Die Institute haben daher in ihren Dispositionen permanent darauf… …Berechnungsmethode Der SMD ist von den Instituten erstmals für das erste Halbjahr 1999 zu berechnen und zu melden. Die Mitteilung der Daten hat mit der Einreichung des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Rundschreiben 3/2002 vom 18. Februar 2002 – Aufbewahrungsfristen für Marktpreisdaten von Handelsbuchpositionen und Rohwarenpositionen des Anlagebuchs sowie der Meldungen zum Grundsatz I GS I; Aufbewahrungsfristen für Fremdwährungspositionen vom 21. Februar 2002


    Lieferung: 05/02
    …Grundsatz I (GS I); Aufbewahrungsfristen für Fremdwährungspositionen das obige Rundschreiben gestattet Instituten, die Marktdaten vorzuhalten, die…
  • Dokumententyp - BaFin

    Schreiben der BaFin vom 22. März 2006 – BA 37 – GS 4421 – 2004/0013 betr. Alternativansatz gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GroMiKV bei offenen Immobilienfonds


    Lieferung: 08/12
    …Identität den Instituten aus datenschutzrechtlichen oder vertraglichen Gründen nicht bekannt ist, bei offenen Immobilienfonds im Alternativansatz gemäß § 13… …erwerbenden Instituts ausmacht. Insoweit gestehe ich den Instituten eine Erleichterung wie in meinem Schreiben I 5 – A 231 – 27/2000 vom 08.09.2000 zu. Dieses…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Sammelschreiben A/99-K/W/FDI des BAK vom 10. August 1999 betreffend Großkreditanzeigen


    Lieferung: 03/12
    …a nicht als Informationsgrundlage herangezogen werden. Da somit bei den genannten Instituten Angaben über die Bezugsgröße für die Großkreditmeldungen… …Instituten nicht möglich. Ich muß deshalb ungeachtet der für den Grundsatz I geltenden Ausnahmeregelungen auch bei diesen Instituten auf die Einreichung des… …462 sowie 488 bis 490 ist der Meldebogen von allen Instituten vollständig, d. h. unter Angabe aller Unterpositionen nach dem Stand am letzten… …einzureichen 159 281 Regelungen zu Grundsatzfragen brauchen. Entfallen die Voraussetzungen für diese Freistellung, sind die Meldungen auch von diesen Instituten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 3/2002 des BAK betreffend Grundsatz I GS I gemäß §§ 1, 10a KWG Aufbewahrungsfristen für Marktpreisdaten von Handelsbuchpositionen und Rohwarenpositionen des Anlagebuchs sowie der Meldungen zum GS I vom 18. Februar 2002


    Lieferung: 05/02
    …zwischen den Meldestichtagen bei diesen Instituten zu ermöglichen, haben diese die jeweiligen Marktdaten und die Berechnungen des GS I zusätzlich für die… …letzten 30 Handelstage vorzuhalten. Ich behalte mir jedoch die Möglichkeit vor, bei einzelnen Instituten oder Gruppen von Instituten auch ohne besonderen…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK vom 3. April 2002 betreffend Großkredit- und Millionenkreditvorschriften; Bestimmung des Schuldners eines Referenzaktivums bei einem Credit Default Swap, dem eine große Zahl von Einzelrisiken zu Grunde liegt


    Lieferung: 03/12
    …Gründen der Praktikabilität. Auch bei Vorliegen dieser o. g. Voraussetzungen bleibt es den Instituten jedoch nicht verwehrt, durch das Referenzaktivum…
  • Dokumententyp - BaFin

    Rundschreiben 19/2002 der BaFin vom 7. Oktober 2002 betreffend Befreiung von der Einreichung der Angaben zum Sortenbestand gemäß § 5 Satz 1 Nr. 2 Monatsausweisverordnung MonAwV von Kreditinstituten bei der Deutschen Bundesbank


    Lieferung: 01/04
    …Sortengeschäft ist, werde ich dies den Instituten mitteilen. KWG, Erg.-Lfg. 1 / 04 239…
  • Dokumententyp - BaFin

    Schreiben der BaFin vom 14. Dezember 2012 – BA 54-FR 2210–2210/0002 betr.: MaRisk-Novelle 2012 – Veröffentlichung der Endfassung


    Lieferung: 06/13
    …Instituten diskutiert wird. Die von großen Instituten geforderte Einbeziehung von Inhalten einschlägiger Papiere zum Risikomanagement des Baseler Ausschusses… …, einzelne Themen aus internationalen Papieren aufzugreifen und ihre Adressierung im Risikomanagement mit den betroffenen Instituten zu diskutieren. Zum… …. Ausdrückliche Zielsetzung ist dabei die Stärkung der Governance-Strukturen in den Instituten und insbesondere eine Stärkung der Risikosicht bei wichtigen… …Aufgabe in exklusiver Weise wahrnimmt. Dabei ist es bei großen, international tätigen Instituten international gängige Praxis, dass die Leitung dieser… …dieser Aufgabe auf Vorstandsebene ausdrücklich nur von großen, international tätigen Instituten mit komplexen Geschäftsaktivitäten verlange. Mir ist… …natürlich bewusst, dass bei vielen großen Instituten das Risikocontrolling auch mit anderen Bereichen (z. B. Finanzen, Markfolge) in einem Vorstandressort… …können oder zumindest für diesen Bereich unterstützend wirken. Inwieweit eine solche Kombination von Aufgaben bei größeren Instituten zukünftig als… …und Marktfolge auf Vorstandsebene bei großen, international tätigen Instituten bleibt davon jedoch unberührt. Compliance-Funktion Die Diskussionen… …sein. Inkrafttreten Die neue Fassung der MaRisk tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft. Um den Instituten trotzdem ausreichende Umsetzungszeiträume…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Deutsche Bundesbank

        Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank – Aufsichtsrichtlinie


    Lieferung: 05/18
    …Bedeutende Institute 1.2 Weniger bedeutende Institute 1.3 Wechsel von Instituten 2 Grundlagen der Zusammenarbeit 2.1 Aufgaben und Zuständigkeiten bei der… …Entscheidungen 3.3 Instrumente der Erkenntnisgewinnung bei bedeutenden Kreditinstituten 3.4 Instrumente der Erkenntnisgewinnung bei weniger bedeutenden Instituten… …Aufsichtshandbuchs der EZB nach Instituten mit niedriger, mittlerer und hoher Priorität unterschieden. (2) Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute sind, sowie… …zu berücksichtigen, dass die EZB bei diesen Institutionen keine Aufsichtsfunktion wahrnimmt. 1.3 Wechsel von Instituten Der Übergang eines Institut in… …zukunftsgerichtet, ob den von den Instituten eingegangenen Risiken Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen gegenüberstehen, die ein solides Risikomanagement… …Tätigkeiten zwischen der BaFin und der Bundesbank statt. (4) Die BaFin gibt den Instituten rechtsverbindliche Auskünfte zur Anwendung des KWG, den auf dessen… …Bundesbank nimmt die Aufgaben der laufenden Überwachung bei weniger bedeutenden Instituten, mit Einschränkung nach 2.2.4 die- KWG, Erg.-Lfg. 5/18 Becker 5 115… …die regelmäßig einzureichenden Unterlagen klärt die Bundesbank selbständig mit den Instituten, ggf. im Rahmen des Auskunftsrechts nach § 44 Abs. 1 S. 1… …bewertenden Informationen sind insbesondere diejenigen, die in den von den Instituten eingereichten Unterlagen, den Prüfungsberichten nach § 26 KWG und den… …der gebotenen Intensivierung der Aufsichtstätigkeit bei den unter (1) bis (3) angeführten Instituten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundesbank…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück