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Bilanzkontrolle 2026  
16.12.2025

Qualität der Lageberichterstattung im Fokus der BaFin

ESV Redaktion Recht
Der Lagebericht darf nicht nur subjektive Einschätzungen des Managements oder interne Steuerungsgrößen enthalten, so die BaFin (Foto:  CrazyCloud / stock.adobe.com)
Wie die BaFin aktuell mitteilt, wird sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2026 einen Schwerpunkt auf die Qualität der Lageberichterstattung in den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 setzen. Im Zentrum wird dabei die Frage stehen, wie Unternehmen die Auswirkungen der zahlreichen makroökonomischen Veränderungen sachgerecht, nachvollziehbar und vollständig darstellen.




Die Bilanzkontrolle � also die �berwachung von Unternehmensabschl�ssen � ist in den �� 106 ff. WpHG� (Abschnitt 16 Unterabschnitt 1�� � 106 WpHG siehe unten) geregelt. Die benannten Vorschriften erm�glichen der BaFin die Pr�fung der Rechtm��igkeit von Unternehmensabschl�ssen von Emittenten.

Makro�konomisches Umfeld als zentrale Herausforderung f�r Unternehmen

Den Grund sieht die Aufsichtsbeh�rde darin, dass die aktuelle Wirtschaftslage gegenw�rtig stark von Unsicherheiten gepr�gt ist, die von folgenden Einfl�ssen und Faktoren ausgehen:
  • Handelsbeschr�nkungen und geopolitische Unsicherheiten,
  • volatile Rohstoff- und Energiepreise,
  • strukturelle Transformationsprozesse,
  • technologische Umbr�che, insbesondere durch k�nstliche Intelligenz,
  • zunehmende regulatorische Anforderungen sowie
  • globalisierte und st�ranf�llige Wertsch�pfungsketten.
Den daraus resultierenden Unsicherheiten will die Beh�rde mit ihrem besonderen Augenmerk entgegenwirken.


Die Anforderungen an den Lagebericht

Ausgangspunkt f�r die Anforderungen an den Lagebericht ist, dass dieser ein konsistentes und objektiviertes Gesamtbild vermitteln soll � und zwar durch:
  • eine ausgewogene Analyse der relevanten makro�konomischen Einflussfaktoren,
  • plausible, realistische und nachvollziehbare Prognoseannahmen,
  • eine transparente Darstellung von Chancen und Risiken.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Stringenz zwischen interner Steuerung und externer Berichterstattung, wobei sich letztere nicht auf subjektive Einsch�tzungen des Managements oder interne Steuerungsgr��en beschr�nken darf.

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Typische Fehlerquellen

Beanstandungen ergeben sich aus Sicht der BaFin vor allem aus unzureichenden oder nicht belastbaren Datengrundlagen.

Zudem sind Prognosen oft zu optimistisch oder negative Entwicklungen werden unzureichend dargestellt oder relativiert. Schlie�lich trifft die BaFin nach ihren Erfahrungen nicht selten auf Widerspr�che zwischen interner Planung und externer Kommunikation.

Gesetzlich gefordert seien aber Klarheit, Vollst�ndigkeit und Konsistenz, was eine sorgf�ltige Pr�fung der Annahmen und Prognoseparameter voraussetzen w�rde.


Verbesserung der Informationsqualit�t f�r den Kapitalmarkt

Eine transparente und sachgerechte Lageberichterstattung steigert der BaFin zufolge nicht nur das Vertrauen in die Steuerungsf�higkeit des Unternehmens. Vielmehr verbessert sie auch die Informationsqualit�t f�r den Kapitalmarkt � und damit eine differenzierte Darstellung von
  • Innovationspotenzialen,
  • Investitionen in neue Technologien
  • und von Anpassungsstrategien an strukturelle Ver�nderungen.
Damit ist der Lagebericht aus Sicht der Aufsichtsbeh�rde ein zentrales Kommunikationsinstrument zwischen Rechenschaft und Zukunftsperspektive.


Einbindung europ�ischer Pr�fungsschwerpunkte

Die Aufsichtsbeh�rde ber�cksichtigt zus�tzlich die sogenannten Enforcement-Schwerpunkte, die die European Securities and Markets Authority (ESMA) im Oktober 2025 festgelegt hat.

Bei IFRS-Abschl�ssen stehen dabei insbesondere
  • die Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten
  • sowie eine ordnungsgem��e Segmentberichterstattung
im Zentrum der Pr�fung.

Sind also die geopolitischen Risiken laut Lagebericht gro�, m�ssen sie im IFRS-Abschluss sichtbar sein. Zudem hat die Segmentberichterstattung exakt der internen Steuerung zu folgen.

Wie die BaFin abschlie�end mitteilt, flie�en auch diese Themen in ihre stichprobenartigen Pr�fungen des Gesch�ftsjahres 2025 mit ein.

Quelle: PM der BaFin vom 27.11.2025

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  • WpDVerOV, Kommentar, von Dr. Thomas Preu�e, Dr. Frank Zingel (Hrsg.)
  • WpPG, Kommentar, von Dr. Timo Holzborn (Hrsg.)
  • Wp�G, Kommentar, von Dr. Roland Steinmeyer
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Im Wortlaut � 106 WpHG � �Pr�fung von Unternehmensabschl�ssen und -berichten

Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu pr�fen, ob folgende Abschl�sse und Berichte, jeweils einschlie�lich der zugrunde liegenden Buchf�hrung, von Unternehmen, f�r die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, den gesetzlichen Vorschriften einschlie�lich der Grunds�tze ordnungsm��iger Buchf�hrung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen:

1. festgestellte Jahresabschl�sse und zugeh�rige Lageberichte, offengelegte Jahresabschl�sse und zugeh�rige Lageberichte, offengelegte Einzelabschl�sse nach � 325 Absatz 2a des Handelsgesetzbuchs und zugeh�rige Lageberichte, gebilligte Konzernabschl�sse und zugeh�rige Konzernlageberichte oder offengelegte Konzernabschl�sse und zugeh�rige Konzernlageberichte,

2. ver�ffentlichte verk�rzte Abschl�sse und zugeh�rige Zwischenlageberichte sowie

3. ver�ffentlichte Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte.

(ESV / Bernd Prei�)
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