BTO 1.3.1 Tz. 1 beschreibt die Zielsetzung der Verfahren zur Früherkennung von Risiken, nämlich die rechtzeitige Identifizierung von Kreditengagements, bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit sollen insbesondere die Voraussetzungen hergestellt werden für eine möglichst frühzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen. Die Informationen aus der Risikofrüherkennung können Anlass zur Bestandsaufnahme bei einzelnen Kreditengagements geben oder aber auch für Überprüfungen ganzer Kundengruppen. Insoweit können die Informationen auch Auslöser für die Prozesse der Intensivbetreuung (vgl. BTO 1.2.4) oder Problemkreditbearbeitung (vgl. BTO 1.2.5) sein, ebenso wie für Forbearance-Maßnahmen (vgl. BTO 1.3.2).
Lieferung: 06/24Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.