KWG/CRR
 

BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken

BTO 1.3.1 Tz. 1 beschreibt die Zielsetzung der Verfahren zur Früherkennung von Risiken, nämlich die rechtzeitige Identifizierung von Kreditengagements, bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit sollen insbesondere die Voraussetzungen hergestellt werden für eine möglichst frühzeitige Einleitung von Gegenmaßnahmen. Die Informationen aus der Risikofrüherkennung können Anlass zur Bestandsaufnahme bei einzelnen Kreditengagements geben oder aber auch für Überprüfungen ganzer Kundengruppen. Insoweit können die Informationen auch Auslöser für die Prozesse der Intensivbetreuung (vgl. BTO 1.2.4) oder Problemkreditbearbeitung (vgl. BTO 1.2.5) sein, ebenso wie für Forbearance-Maßnahmen (vgl. BTO 1.3.2).

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