• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Verordnung"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (22)
  • Titel (1)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (22)

… nach Jahr

  • 2024 (1)
  • 2023 (3)
  • 2020 (4)
  • 2019 (2)
  • 2018 (2)
  • 2017 (2)
  • 2013 (2)
  • 2012 (1)
  • 2009 (1)
  • 2007 (2)
  • 2006 (1)
  • 1985 (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

22 Treffer, Seite 1 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt


    Lieferung: 02/07
    …ErmächtigungsVO Bausparkassengesetz 761 Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungennach § 10 Satz 1 des Gesetzes… …Verordnung zur Anpassung von Bezeichnungen nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 2) Auf Grund des § 10 Satz 2… …Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen zu erlassen. § 2 Diese Verordnung gilt nach § 14…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


    Lieferung: 01/06
    …. 1105), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der FinDAGKostV vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2748) Auf Grund –– des § 14 Abs. 2 Satz… …Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und –– des § 16 Satz 2 und 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes verordnet das Bundesministerium der… …Gebühren (1) Gebührenpflichtig sind vorbehaltlich besonderer Regelungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Amtshandlungen 1. auf Grund des § 2 Abs. 4 Satz 1 oder… …Abs. 5 Satz 1, § 2 b Abs. 1 a Satz 1, Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 10 Abs. 1 c Satz 1 Abs. 3 b Satz 1 und KWG, Erg.-Lfg. 1 / 06 1 140 Umlageverordnung −… …Finanzdienstleistungsaufsicht Abs. 9 Satz 3 und 4, § 31 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 32 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4, §… …35 Abs. 2 sowie § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen, 2. auf Grund des § 15 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3, § 23… …Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 4, § 36 Abs. 1 Satz 2 und § 37 i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, 3. auf Grund des §… …1 Abs. 1 Satz 2 und des § 14 Abs. 3 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, 4. auf Grund des § 13, § 15 Satz 1, § 20 Abs… …. 3 und § 29 Abs. 2 Satz 1 des Hypothekenbankgesetzes, 5. auf Grund des § 10 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 13, § 15… …Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und § 28 Abs. 1 des Schiffsbankgesetzes, 6. auf Grund des § 6 a Satz 3, § 7 Abs. 6, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat – Konzernabschlußbefreiungsverordnung – KonBefrV


    Lieferung: 04/13
    …Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes des Mutterunternehmens an einer inländischen Börse zum Handel am regulierten Markt… …oder eine Bestätigung der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 134 Abs. 4 Satz 8 der Wirtschaftsprüferordnung über die Befreiung von der… …Eintragungsverpflichtung offenzulegen. Satz 2 findet keine Anwendung, soweit ausschließlich Schuldtitel im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit… …zugelassene Abschlussprüfer von Mutterunternehmen, deren Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum… …Abs. 4 der Wirtschaftsprüferordnung anerkannt ist. Satz 2 ist nicht anzuwenden, soweit ausschließlich Schuldtitel im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3… …übrigen Voraussetzungen in Satz 1 bis 3 hat die Aufstellung des befreienden Konzernabschlusses und des befreienden Konzernlageberichts hei Kreditinstituten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet – auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des… …Bundesbank und – auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b… …Absatz 1, 1b Satz 10 und Absatz 3 des Kreditwesengesetzes und die Anzeigen und Mitteilungen nach den §§ 7, 18 und 19 jeweils in einfacher Ausfertigung der… …Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5, sind die Anzeigen nach § 17 Absatz 1 und 2 sowie § 18 Absatz 3 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anzeigen… …Satz 1 und § 17 Absatz 1 Satz 1 den Namen und die Anschrift eines Empfangsbevollmächtigten im Inland angeben. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage der… …, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen (1) Die nach dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17… …Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Anzeigepflichtigen anzugebenden natürlichen Personen sind mit 1… …. vollständigem Namen, 2. Geburtsdatum, 3. Geburtsort und 4. Anschrift des ersten Wohnsitzes zu benennen. (2) Die nach dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz… …2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom… …Absatz 2 Satz 1, § 8 Nummer 5, § 11 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3, § 12 Absatz 2 Nummer 3 und 4, Absatz 4 und 6 sowie § 15 Absatz 2 und 3 sind…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute


    Lieferung: 08/12
    …bitte, die Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß § 11 Satz 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften… …Artikel 1 Nr. 4 gemäß § 11 Satz 4 des Gesetzes über das Kreditwesen, der durch Artikel 1 Nr. 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2211)… …. 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „‚soweit sie börsenfähig sind, und“ das Wort „andere“ eingefügt. 2. In § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 werden nach dem Wort… …als Spareinlagen, wenn für sie die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 2 dieser Verordnung zutreffen und sie die Vorschriften des §… …22 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1472) erfüllt haben.“ 6… …(Realkreditinstitute) wie folgt geändert: a) In Satz 1 Buchstabe a wird das Wort „Namenspfandbriefe“ durch das Wort „Hypotheken-Namenspfandbriefe“ ersetzt. b) Satz 1… …drei Monaten … DM … DM … DM“. c) In Satz 1 Buchstabe d werden die Wörter „ausgehändigte Namenspfandbriefe“ durch die Wörter „ausgehändigte… …Artikel 1 Zu Nummer 1 (Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 RechKredV) Die Definition der Wertpapiere in § 7 Abs. 1 Satz 1 hat seit dem Inkrafttreten der… …festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie börsennotiert sind“ die Frage auftauchte, ob diese Bestimmung eine Einschränkung der ersten in Satz 1 enthaltenen… …Wertpapierfallgruppe darstellt. Dies ist jedoch nicht der Fall, was sich auch aus der Formulierung in § 17 Abs. 1 Satz 1 „sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Außenwirtschaftsverordnung AWV – Auszug


    Lieferung: 07/20
    …Anspruch auf Vornahme der Handlung geltend macht. (2) Genehmigungen in der Form der Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) werden… …Staat beteiligt (Boykott-Erklärung), ist verboten. Satz 1 gilt nicht für eine Erklärung, die abgegeben wird, um den Anforderungen einer wirtschaftlichen… …Funktionsfähigkeit staatlicher Kommunikationsinfrastrukturen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 des BDBOS-Gesetzes erforderlich sind, 8. persönliche… …des Absatzes 1 Satz 1 liegt auch vor, wenn ein Unionsfremder 1. einen abgrenzbaren Betriebsteil eines inländischen Unternehmens oder 2. alle… …Ordnung oder Sicherheit nach Absatz 1 Satz 1 kann insbesondere berücksichtigt werden, ob 1. der Erwerber unmittelbar oder mittelbar von der Regierung… …Außenwirtschaftsgesetzes genannten Frist, mitzuteilen. Die Mitteilung nach Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist dem unmittelbaren Erwerber und dem vom Erwerb nach Absatz 1… …betroffenen inländischen Unternehmen zuzustellen. Für die Wahrung der Frist nach Satz 1 ist allein die rechtzeitige Zustellung der Mitteilung an das vom Erwerb… …nach Satz 1 mit dem Erlangen der Kenntnis von der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots oder mit dem Erlangen der Kenntnis von der… …Veröffentlichung der Kontrollerlangung. (4) Der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags über den Erwerb eines in Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 11 bezeichneten… …vorliegen. Satz 3 gilt nicht, soweit der mittelbare Erwerber die Meldung nach Satz 1 abgegeben hat. Im Falle, das ein Prüfverfahren nach Absatz 1 im Abschluss…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen – Bausparkassen-Verordnung – BausparkV


    Lieferung: 03/24
    …der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt… …bis k des Gesetzes über Bausparkassen genannten Voraussetzungen vorliegen. Zur Beurteilung nach Satz 1 kann die Bundesanstalt ferner weitere im… …Zinsspanne im Sinne des § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen, 13. der kollektiv bedingte Zinsüberschuss im Sinne des § 1 Absatz 4 Satz 2 des… …Zinsaufwand zu Jahresdurchschnittsbestand an Bauspareinlagen. Die Annahmen, die der Prognose über die Entwicklung der in Satz 4 Nummer 1 bis 9 genannten Größen… …dokumentieren. Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 gelten entsprechend. Die den Prognoseergebnissen zugrunde liegenden Annahmen, die Prognoseparameter und die… …sind, insbesondere auch deren Verbindung in einem gemeinsamen Bericht. (8) Bei Anträgen auf eine Genehmigung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz… …2 Satz 4, nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie nach § 14 Absatz 1 und 3 des Gesetzes über Bausparkassen hat die Bausparkasse ihrem jeweiligen Antrag… …Istzustands des Bausparkollektivs und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die in § 2 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und 2 aufgeführten… …Informationen und Unterlagen zu enthalten. § 2 Absatz 8 Satz 2 gilt entsprechend. Darüber hinaus hat die Bausparkasse insbesondere darzulegen 1. die Risiken… …Verpflichtungen im Sinne des § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Bausparkassen im Simulationszeitraum gewährleistet ist. (2) Den kollektiven Lagebericht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 08/18
    …Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes nicht anzuwenden sind und 2. die Vorgaben der Artikel 387 bis 403 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013… …(EU) Nr. 575/2013 verweisen, sowie die in Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlassenen Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 des…
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 08/18
    …Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlassene Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes nicht anzuwenden sind und 2. die… …Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass an die Stelle der Eigenmittel der Zweigstelle nach § 53…
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung – Refinanzierungsregisterverordnung – RefiRegV


    Lieferung: 03/07
    …Aufzeichnung (Refinanzierungsregisterverordnung – RefiRegV) vom 18. Dezember 2006 Auf Grund des § 22 d Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 4… …zur Übertragung Verpflichteten tragen. (2) Soweit nach § 22 a Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes innerhalb des Refinanzierungsregisters gesonderte… …tragen, für die die Abteilung gebildet wird. (3) Soweit nach § 22 b Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes für jeden zur Übertragung Verpflichteten… …Abs. 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes entsprechend des in Anlage 1 dargestellten Formulars RR in folgender Weise vorzunehmen: 1. Die Spalten 1 bis 5… …der Übertragungsberechtigte mit Namen und Adresse einzutragen (§ 22 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes). 5. In Spalte 5 ist der Zeitpunkt… …(Datum und Uhrzeit) der Eintragung in das Refinanzierungsregister anzugeben (§ 22 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Kreditwesengesetzes). 6. Löschungsvermerke sind… …Korrektur einer fehlerhaften Eintragung muss die nach § 22 d Abs. 5 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes erforderliche Zustimmung des Verwalters dem… …der Spalte 3 für die nach Satz 2 erforderlichen Angaben nicht ausreichen, können Beiblätter hinzugefügt werden, die Teil des Refinanzierungsregisters… …§ 9 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen. Insbesondere müssen sie gewährleisten, dass 1. ihre Funktionen nur genutzt werden können, wenn…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück