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  • Dokumententyp - RechKredV-Kommentar

    Sparverkehrsvorschriften – § 21 Abs. 4 RechKredV – Kommentierung –


    Lieferung: 08/12
    …VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a. 418 Anh. 2 KWG, Erg.-Lfg. 8/12 11 418 Anh. 2 VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a… …Spar- und Einlagengeschäft der Kreditinstitute nicht mehr erforderlich seien. Der Sparer sei in hohem Maße ertragsbewußt und mit einer ganzen Reihe von… …Einfluß auf die Zinsgestaltung der Kreditinstitute durch die Dritte KWG-Novelle sei vom Gesetzgeber nicht mehr sicherzustellen, daß Spareinlagen zum… …ü r d i e D e f i n i t i o n d e r S p a r e i n l a g e ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV – Kza 418). Mit… …der Vierten KWG-Novelle ist in der Vorschrift des § 11 über die Liquidität der Kreditinstitute bestimmt worden, daß bei den Liquiditätsgrundsätzen des… …Rechnungslegung der Kreditinstitute insoweit zustimmungspflichtig ist (Begr. FinA – 4. ÄGKWG – Kza 596, S. 10; Kza 115 § 11 Anm. 6). Das Bundesaufsichtsamt bleibt… …durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 18. Juni 1993 (BGBl. I S. 924) in § 21 Abs. 4… …Jahr steigt, gilt mein Schreiben an die Spitzenverbände der Kreditinstitute vom 10. Juli 1972 (I 3 – 242 – 5 / 72; abgedruckt bei Reischauer-Kleinhans… …und erst durch Vorlage beim Kreditinstitute und Gutschrift zur Spareinlage werden (s. o. Anm. 5); Quittungen bei einem Sparverein, die nur den Anteil am… …können Kreditinstitute Einlagen als Spareinlagen und unter der Bezeichnung „Spareinlage“ hereinnehmen, auch ohne daß diese die Voraussetzungen und…
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