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27 Treffer, Seite 1 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Materialien

    Verordnung EU Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16.04.2014 zur Errichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus – SSM-Rahmenverordnung


    Lieferung: 06/15
    …Bedeutung der in den Geltungsbereich des SSM fallenden Unternehmen zwischen der EZB und den NCAs aufgeteilt. In dieser Verordnung wird die besondere Methodik… …, die bedeutend sind. Die NCAs sind für die direkte Beaufsichtigung der beaufsichtigten Unternehmen zuständig, die weniger bedeutend sind, unbeschadet der… …Befugnis der EZB, in Einzelfällen zu beschließen, diese Unternehmen unmittelbar zu beaufsichtigen, wenn dies für die kohärente Anwendung der… …Verfahren zur Verfügung stehen, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Solidität beaufsichtigter Unternehmen haben können oder die Wechselwirkungen mit den… …Aufsichtsverfahren in Bezug auf diese Unternehmen haben – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand und Ziel (1) Diese… …Unternehmen gemäß den in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung festgelegten Kriterien als bedeutend oder weniger bedeutend eingestuft wird, und die sich aus… …Unternehmen betreffen; iii) die Verfahren samt Fristen, die das Verhältnis zwischen der EZB und den NCAs in Bezug auf die Beaufsichtigung von weniger… …bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen betreffen. Diese Verfahren verpflichten die NCAs insbesondere, je nach den in dieser Verordnung festgelegten Fällen: –… …Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich gemeinsamer Verfahren für die Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines… …, die sich an beaufsichtigte Unternehmen oder andere Personen richten; g) den Sprachenregelungen zwischen der EZB und den NCAs sowie zwischen der EZB und…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 02/97
    …des Gemeinschaftsrechts. – In den Konsolidierungskreis werden neben Kreditinstituten auch Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen… …Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gelten auch alle Unternehmen, auf die ein beherrschender Einfluß ausgeübt werden kann; jedes Tochterunternehmen eines… …mittelbaren Beteiligung von mindestens 20 vom Hundert eine gemeinsame Leitung des Beteiligungsunternehmens mit nicht gruppenangehörigen Unternehmen besteht und… …Quote zu konsolidieren (Umsetzung in § 10 a Abs. 6 und 7). – Gemischte Unternehmen werden zwar nicht wie Finanzholding-Gesellschaften in die… …Konsolidierung einbezogen, die Bankaufsichtsbehörden müssen aber über die finanzielle Lage eines Tochterkreditinstituts dieser Unternehmen unterrichtet werden… …; auch über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen kann die Bankenaufsicht ergänzende Informationen anfordern (Umsetzung in § 25 Abs… …(Umsetzung in § 8 Abs. 3). Sie beinhalten nunmehr den Austausch von Informationen über alle in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen, aber auch über… …gemischte Unternehmen und über nicht in die Konsolidierung einbezogene sonstige Unternehmen, soweit sie Tochterunternehmen oder beherrschte Unternehmen sind… …. Außerdem ist der grenzüberschreitende Informationsfluß zwischen den Unternehmen zu gewährleisten (Umsetzung in § 44 a). – Bei der konsolidierten Aufsicht… …vergebenen Kredite der gruppenangehörigen Unternehmen einer Kreditinstitutsgruppe oder einer Finanzholding-Gruppe an einen einzelnen Kunden oder eine Gruppe…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften


    Lieferung: 05/97
    …. Ausgespart blieben bislang die entsprechenden Regeln für Unternehmen, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Mit der… …und Beaufsichtigung von Unternehmen, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Sie regelt 1. das Prinzip einer einheitlichen Erlaubnis, die… …Finanzinstrumenten, 4. die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Kapitalstruktur, der industriellen Strategie und damit zusammenhängender Fragen sowie Beratung und… …mit Kunden. 6 Entwuf 6. Änderungsgesetz KWG 599 Unternehmen, die diese Geschäfte betreiben und nicht zugleich als Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs… …Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung), 6. die Besorgung von Zahlungsaufträgen für Dritte im… …Geschäfte seinen Sitz im Inland hat und eingesammelte Gelder im Inland verwaltet werden. Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsaufträge für Dritte im… …/ 97 9 599 Entwuf 6. Änderungsgesetz KWG Bei Unternehmen, die die Drittstaateneinlagenvermittlung, das Finanztransfergeschäft und das Sortengeschäft… …erwiesen. Im Hinblick auf die zu erwartende große Zahl der im Finanzdienstleistungsbereich tätigen Unternehmen und Einzelpersonen, die erstmals einer… …. DM erforderlich. V. Deregulierende Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, der… …Emittenten von Wertpapieren und börsennotierter Unternehmen Im Zuge der Umgestaltung des Aufsichtsrechts, die mit der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs-…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften


    Lieferung: 05/97
    …Unternehmen vorgeschrieben, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Zu den Wertpapierdienstleistungen gehören neben der Anlagevermittlung und der… …Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung), • die Besorgung von Zahlungsaufträgen für… …, Kursmakler, andere an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassene Unternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute sowie durch inländische… …Finanzdienstleistungsinstituten. Die Belastung für die Wirtschaft insgesamt und auch die Belastung mittelständischer Unternehmen dürfte sich gemessen an den Gesamtkosten von…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen - Begründung -


    Lieferung: 01/63
    …Unternehmen bedarf. Unredliches Verhalten von Inhabern oder Geschäftsleitern, insbesondere unrichtige Anzeigen und Auskünfte, können Schwierigkeiten bei einem… …Kreditinstituts ist nach § 31 nur mit staatlicher Erlaubnis zulässig. Der Gesetzeszweck verlangt, daß nur solche Unternehmen Bankgeschäfte betreiben dürfen, die… …Personen oder unzulänglich fundierter Unternehmen in das Kreditgewerbe zu verhindern. Durch die Rücknahme der Erlaubnis und das Verlangen auf Abberufung von… …Geschäftsleitern kann die weitere Betätigung solcher Personen oder Unternehmen unterbunden werden (§§ 34, 35). Besondere Anzeigepflichten (§ 23) sichern die… …er, daß das Standesansehen des Kreditgewerbes für zweifelhafte Geschäfte anderer Unternehmen mißbraucht und dadurch beeinträchtigt wird. Die… …beschränkt deshalb den Begriff des Kreditinstituts auf Unternehmen, deren Geschäftsumfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Eine bestimmte Rechtsform… …des Gesetzes ist bei gewissen Einrichtungen und Unternehmen, die die Merkmale des § 1 Abs. 1 erfüllen, aus besonderen Gründen nicht angebracht. Diese… …Einrichtungen und Unternehmen werden durch § 2 in dem gebotenen Umfang von diesen Vorschriften…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zu Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften


    Lieferung: 05/97
    …zur Teilnahme am Handel zugelassene Unternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute sowie durch inländische Emittenten, deren Wertpapiere an einer… …Refinanzierungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Bundesregierung auf, alles zu unternehmen, um bis zum Abschluß der Diskussion über eine Neustrukturierung der… …Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warentermin- und Devisentermingeschäften sowie die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen ein, die ihren Sitz… …Wertpapierdienstleistungsrichtlinie enthält Mindestbedingungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen erbringen. Auf Grund… …Gewährung von Krediten an Anleger für die Durchführung von Geschäften mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten, – die Beratung von Unternehmen… …Geschäftstypen: – die Anlagevermittlung, – die Abschlußvermittlung, – die Finanzportfolioverwaltung und – den Eigenhandel mit Kunden. Unternehmen, die diese… …Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung), – die Besorgung von Zahlungsaufträgen für Dritte im… …Deutschland im Hinblick auf die große Zahl erstmals zu beaufsichtigender Unternehmen zu vermeiden, werden mit der Änderung des KWG über die Richtlinienvorgaben… …Deregulierende Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, der Emittenten von Wertpapieren und… …börsennotierter Unternehmen Im Zuge der Umgestaltung des Aufsichtsrechts, die mit der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs- und der Kapitaladäquanzrichtlinie…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …eingeführte Zusammenfassungsverfahren in mehrfacher Hinsicht erweitert: Es werden in den Konsolidierungskreis nunmehr auch Finanzinstitute und Unternehmen mit…
  • Dokumententyp - Materialien

    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses - Bericht des Abgeordneten Ruland


    Lieferung: 01/63
    …Gesetzes, verbotene Geschäfte (§§ 1 bis 4) 1. § 1 Abs. 1 nennt die Geschäfte, die ein Unternehmen zum Kreditinstitut im Sinne dieses Gesetzes machen und es… …herausstellt. Der Ausschuß hält gegen den Widerspruch des Bundesrates am Vorschlag der Bundesregierung fest, nur solche Unternehmen als KWG / Gr. W. 3 580… …7 M zu aufsichtspflichtigen Bankgeschäften erklärt. Diese Geschäfte werden folgendermaßen abgewickelt: Ein Unternehmen veräußert langfristige… …beaufsichtigte Geldgeber an solchen Geschäften beteiligen. Der Ausschuß hält es daher für angebracht, sie der Aufsicht zu unterwerfen. Unternehmen, die solche… …Die Einbeziehung der 7-M-Geschäfte in das KWG darf allerdings nicht dazu führen, daß Unternehmen, die bisher solche Geschäfte im Vertrauen darauf… …Kreditinstitutseigenschaft allein durch die Erfüllung der Merkmale des § 1 Abs. 1 begründet wird, werden auch Unternehmen und öffentliche Stellen zu Kreditinstituten im Sinne… …und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in den Katalog der vom Gesetz freigestellten Unternehmen einbezogen. Die… …deshalb nicht, wenn das Unternehmen neben dem Einlagengeschäft andere Bankgeschäfte betreibt, die den Umfang der Werksparkasse übersteigen… …eröffnet dem Bundesaufsichtsamt die Möglichkeit einer abstrakten Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen dem KWG unterliegt oder nicht. Die abstrakte… …Rechtsmittelfrist, Verzicht auf Rechtsmittel oder verwaltungsgerichtliche Bestätigung in Rechtskraft erwächst und von diesem Unternehmen nachträglich nicht mehr mit…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/97
    …Buchstabe b). Die Kreditinstitute werden zur Weitergabe von Informationen an Unternehmen in anderen Staaten für Bankaufsichtszwecke ermächtigt (Artikel 1 Nr… …. 35). Bei Kreditinstituten, an denen Unternehmen in anderen Staaten beteiligt sind, können auf Ersuchen von Bankaufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten… …Bundesaufsichtsamtes auf Unternehmen in anderen Staaten ausgedehnt (Artikel 1 Nr. 35). Schließlich muß das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis für eine Zweigstelle… …widerrufen, wenn dem Unternehmen im anderen Staat die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen worden ist (Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe d). 2. Das… …, erweitert, und die Grenzen für den Anteilsbesitz der Kreditinstitute an anderen Unternehmen werden objektiviert (Artikel 1 Nr. 8). Die Höchstgrenze für den… …. Schließlich kann das Bundesaufsichtsamt die Erlaubnis zur Gründung von Zweigstellen durch Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten versagen, wenn die… …unterliegt. Durch die Änderung des Absatzes 4 wird klargestellt, daß auf von der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes freigestellte Unternehmen die Vorschriften… …der §§ 46 a bis 46 c über Maßnahmen bei Konkursgefahr nicht anzuwenden sind, weil diese Vorschriften nicht auf freigestellte Unternehmen zugeschnitten… …sind. Das Bundesaufsichtsamt hat bei diesen Unternehmen nicht die Erkenntnisse, die ein Eingreifen, insbesondere einen Konkursantrag, ermöglichen würden… …gesetzesübergreifende Neuregelung ausgeschlossen werden, daß einzelne Personen, die in geschäftlichen Beziehungen zu Kreditinstituten oder sonstigen Unternehmen und…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …Gesetzentwurfs, der insbesondere folgendes vorsieht: –– Erweiterung der in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen um Finanzinstitute und… …Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf Finanzholding-Gesellschaften. –– Beginn der… …zwischen den Unternehmen. –– Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, Tochterunternehmen von Kreditinstituten mit Sitz in Drittländern durch… …Unternehmen auf Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf… …ihren in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen mit Sitz im Inland zu versagen, wenn die Gesellschaft ihren für die Erstellung… …gegenüber –– gemischten Unternehmen (Unternehmen, die weder Kreditinstitute noch Finanzholding-Gesellschaften sind, aber mindestens ein Kreditinstitut als… …, solche Gruppen in die konsolidierte Beaufsichtigung einzubeziehen. –– Gewährleistung des grenzüberschreitenden Informationsflusses zwischen den Unternehmen… …Unternehmen anzusehen sind, –– Klarstellung, daß der Beteiligungsabzug nicht vorgenommen wird, wenn sich der Anteilsbesitz aus einer auf öffentlich-rechtlicher… …Teil des aktivischen Unterschiedsbetrages, der auf die sonstigen beim nachgeordneten Unternehmen vorhandenen nicht realisierten Reserven entfällt, ist… …, sofern –– ihr quotaler Buchwert höher ist als der Buchwert der sie vermittelnden Anteile oder sie über ein Unternehmen außerhalb des Kreditinstitutsoder…
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