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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Finanzdienstleistungsinstitut, 3. das Versicherungsunternehmen, 4. der Pensionsfonds oder 5. das Unternehmen mit Sitz im Inland, dessen Haupttätigkeit der Erwerb und das Halten… …Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5, sind die Anzeigen nach § 17 Absatz 1 und 2 sowie § 18 Absatz 3 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anzeigen… …diese in Prozent anzugeben. Bei indirekt gehaltenen Anteilen sind zusätzlich die vermittelnden Unternehmen mit den von ihnen gehaltenen Kapital- oder… …. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig direkt und indirekt über ein oder mehrere Unternehmen, über… …Unternehmen, die Personen nach Nummer 7 wahrnehmen. § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger (1) Ist der Anzeigepflichtige… …Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist, gegen ein von ihm derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen, oder, sofern der… …Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, gegen ein von ihm kontrolliertes Unternehmen 1. ein Strafverfahren geführt wird oder zu einem früheren Zeitpunkt ein… …dieser Unternehmen in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder von der Vertretung und Führung von dessen Geschäften ausgeschlossen worden ist oder… …sind ebenfalls anzuzeigen. Für jede natürliche Person und für jedes Unternehmen ist jeweils ein gesondertes Formular zu verwenden. Angaben zur… …Zuverlässigkeit für vom Anzeigepflichtigen geleitete oder kontrollierte Unternehmen können in einem einzigen Formular unter Beifügung einer tabellarischen…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute – Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV


    Lieferung: 09/23
    …Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 15), Erträge aus Zuschreibungen zu… …Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren (Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 7, Formblatt 3 Nr. 16) § 34… …Formblatt jeweils gesondert auszuweisen: 1. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundene Unternehmen zu den Posten „Forderungen an… …. „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5); 2. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an Unternehmen, mit denen ein… …und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5); 3. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen… …Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu den Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ (Passivposten Nr… …verbundenen Unternehmen“ (Aktivposten Nr. 8) auszuweisen sind, ferner Zwischenscheine, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Optionsscheine… …Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen… …Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 4. sie weisen… …Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 15)…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …IRB-Ansatz-Positionen, die der IRB-Ansatz-Forderungsklasse Zentralregierungen, Institute oder Unternehmen nach Artikel 147 Absatz 2 Buchstabe b, c und d der Verordnung…
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