• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (15)

… nach Inhalt

  • Kommentare (8)
  • Autorenvorschriften (6)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (6)
  • Verordnung (4)
  • BaFin (2)
  • LiqV-Kommentar (2)
  • Amtliche Begründung (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

15 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 09/20
    …Millionenkreditvorschriften des Kreditwesengesetzes (GroMiKV). Modernisierung des bankaufsichtlichen Meldewesens Im Laufe der Finanzkrise von 2008 hat sich jedoch… …Meldewesens in die Lage versetzt werden, die ihr auf Grund des Kreditwesengesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20. September 2013 (BGBl. I Nr. 59 S. 3735) ist § 25 des Kreditwesengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 2016 auf die Anstalt und die KfW-Gruppe… …Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes 3 hat der Bundesminister der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank am 6. Dezember 2013 die Verordnung… …nachhaltiger Verstoß gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und der zur Durchführung des Gesetzes erlassenen Verordnung darstellen könnte, der nach § 35…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Kommentierung zur Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung – FinaRisikoV


    Lieferung: 09/20
    …1 Allgemeines § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für alle Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sowie für… …übergeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 2, 4 bis 8 und Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, des Kreditwesengesetzes. Zu § 1 § 1… …Kommentierung: Der Anwendungsbereich der Verordnung entspricht der bisherigen Regelung in § 25. Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes sind Kreditinstitute… …als Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes. Eine Reihe von Paragraphen des Kreditwesengesetzes, darunter §… …Kreditwesengesetzes bestehen aus: 1. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfassen, 2. Planangaben für… …, die die Drittstaateneinlagenvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 5 des Kreditwesengesetzes oder das Sortengeschäft im Sinne des § 1… …Absatz 1a Satz 2 Nummer 7 des Kreditwesengesetzes erbringen, haben darüber hinaus ergänzende Informationen nach § 7 einzureichen. Dies gilt auch für… …Finanzdienstleistungsinstitute, die die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes, die Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1… …Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes oder die Anlageverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 11 des Kreditwesengesetzes erbringen… …Kreditinstitute mit Ausnahme von Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes haben die folgenden Finanzinformationen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen


    Lieferung: 08/20
    …Mitteilung zusammengefasst werden. Die Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien sind im sechsten Abschnitt des Kreditwesengesetzes zu finden. § 53e… …waren ursprünglich in der Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes… …erforderlich, da u. a. § 1 Abs. 9 des Kreditwesengesetzes (Definition der „Bedeutenden Beteiligung“ 15 geändert werden musste, was eine Anpassung der… …eine Anzeige eingegangen ist, die Vorschriften des Kreditwesengesetzes in der bis zum 17. März 2009 geltenden Fassung anzuwenden. k) Bei Erwerbsanzeigen… …Kreditwesengesetzes ist eine qualifizierte Beteiligung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 36 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – CRR – 19 in der jeweils geltenden Fassung… …Detailregelungen enthält die Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Inhaberkontrollverordnung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer


    Lieferung: 08/20
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt der BaFin zur Inhaberkontrolle


    Lieferung: 08/20
    …2c KWG und § 104 VAG, jeweils in Verbindung mit der Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des…
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen – Immobiliar- Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung – ImmoKWPLV


    Lieferung: 07/20
    …durch Artikel 6 Nummer 4 des Gesetzes vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1495) eingefügt worden ist, und des § 18a Absatz 10a des Kreditwesengesetzes, der durch… …Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach § 18a Absatz 1 bis 5 des Kreditwesengesetzes. § 2 Grundlagen der… …505a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 18a Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes nur deshalb nicht erfüllt… …18a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes erst vor, wenn der Nettodarlehensbetrag sich um mehr als 10 Prozent erhöht. (2) Bei einer neuen… …Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach § 18a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes darf das bisherige Zahlungsverhalten des… …Kreditwesengesetzes. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 4…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Außenwirtschaftsverordnung AWV – Auszug


    Lieferung: 07/20
    …Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes und 3. Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes. (3) Absatz 1 Nummer 1…
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter – Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV


    Lieferung: 07/20
    …18a Absatz 11 Satz 2 des Kreditwesengesetzes, der durch Artikel 12 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) eingefügt worden ist, in… …Absatz 6 des Kreditwesengesetzes genannten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die hierfür notwendige Sachkunde erfordert angemessene…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge


    Lieferung: 05/20
    …Schuldtitel, die vor dem 21. Juli 2018 begeben worden sind, gilt § 46f Absatz 5 bis 7 des Kreditwesengesetzes in der bis zum 20. Juli 2018 geltenden Fassung… …fort. 2 Im Insolvenzverfahren haben vor dem 21. Juli 2018 begebene Schuldtitel im Sinne des § 46f Absatz 6 Satz 1 des Kreditwesengesetzes in der bis zum…
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 05/20
    …übertragen. (9) Für Schuldtitel, die vor dem 21. Juli 2018 begeben worden sind, gilt § 46f Absatz 5 bis 7 des Kreditwesengesetzes in der bis zum 20. Juli 2018… …geltenden Fassung fort. Im Insolvenzverfahren haben vor dem 21. Juli 2018 begebene Schuldtitel im Sinne des § 46f Absatz 6 Satz 1 des Kreditwesengesetzes in…
zurück 1 2 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück