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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Deutsche Bundesbank – BBankG


    Lieferung: 06/22
    …Bundesbankgesetz 607 Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) vom 26. 07. 1957 (BGBl. I S. 745), in der Fassung vom 22. 10. 1992 (BGBl. I S… …dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen… …der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe… …Möglichkeit der Weiterübertragung übertragen. (3) Die Beamten der Deutschen Bundesbank sind Bundesbeamte. Soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt… …Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (2) Die Deutsche Bundesbank kann, auch ohne besonderen Anlass, bei den Verpflichteten… …vorgenannten Gesetzes zur Wiedergutmachung verpflichtet ist. (6) Für Personen, die Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der… …Sätzen 1 und 2 auf ein Mitglied des Vorstandes übertragen. In den Fällen des Absatzes 1 tritt er, soweit in dem dort bezeichneten Gesetz und den danach… …43 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften) § 44 Auflösung Die Deutsche Bundesbank kann nur durch Gesetz aufgelöst werden. Das Auflösungsgesetz…
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