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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22d Refinanzierungsregister


    Lieferung: 03/07
    …bestimmen. 3Das Bundesministerium der Finanzen kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …vorgenannten Übertragungsmöglichkeit Gebrauch gemacht (Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …, den Umfang, den Rang der Sicherheit und das Datum des Tages, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltende Vertrag geschlossen wurde… …. 2In den Fällen der Nummern 1 und 4 genügt es, wenn Dritten, insbesondere dem Verwalter, dem Sachwalter, der Bundesanstalt oder einem Insolvenzverwalter… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002). Die BaFin hat die Verordnung über die Form des Refinanzierungsregister nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise… …das Datum des Tages, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltene Vertrag geschlossen wurde. Übertragungsberechtigte (Abs. 2 S. 1 Nr… …. 1 u. 2) Die potentiell für die Zwecke der §§ 22 a ff. Übertragungsberechtigten werden zwar schon in § 22 a abschließend aufgezählt (§ 22 a Anm. 3 f.)… …eine Forderung oder eine Sicherheit haben kann; für die Eintragung in ein Refinanzierungsregister mit der Schutzwirkung des § 22 j kommen nur… …das Vermögen des registerführenden Unternehmens eingesetzte Insolvenzverwalter. 9 Für die Bestimmbarkeit können auch Angaben außerhalb des Registers wie… …Zeitpunkt der Eintragung muss schon aus der Registereintragung selbst heraus genau bestimmt sein. Der Zeitpunkt der Eintragung hat Bedeutung für die Prüfung…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung – Refinanzierungsregisterverordnung – RefiRegV


    Lieferung: 03/07
    …Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), § 1 Nr. 5… …zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2005 (BGBl. I S. 3187), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: TEIL… …tragen, für die die Abteilung gebildet wird. (3) Soweit nach § 22 b Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes für jeden zur Übertragung Verpflichteten… …, für den die Abteilung gebildet wird. Sind innerhalb einer Abteilung Unterabteilungen zu bilden, haben diese neben der Bezeichnung „Unterabteilung Nr. …… …zu Abteilung Nr. … des Refinanzierungsregisters“ die Bezeichnung der Refinanzierungstransaktion zu tragen, für die die Unterabteilung gebildet wird… …Unterspalte h ist das Datum des Tages anzugeben, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltende Vertrag geschlossen wurde. 4. In Spalte 4 ist… …jeweiligen Löschungsvermerk des registerführenden Unternehmens eindeutig zugeordnet sein. 7. Spalte 7 ist für sonstige Bemerkungen vorzusehen, beispielsweise… …für Anmerkungen, die zur eindeutigen rechtlichen Zuordnung des Gegenstands neben den übrigen Angaben erforderlich sind oder die Zuordnung erleichtern… …der Spalte 3 für die nach Satz 2 erforderlichen Angaben nicht ausreichen, können Beiblätter hinzugefügt werden, die Teil des Refinanzierungsregisters…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 02/07
    …über Bausparkassen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 8. Januar 1973 (BGBl. I 1973 S. 17), zuletzt geändert durch die zweite… …des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2097) 1 ) wird verordnet: § 1 Die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen zu erlassen. § 2 Diese Verordnung gilt nach § 14… …Bundesminister für Wirtschaft F r i d e r i c h s 1 ) Kza 760 KWG, Erg.-Lfg. 2 / 07 1…
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